Hallo
Ich suche nach einer kostenlosen Rechtsberatung und hoffe hier fündig zu werden.
Mein Problem ist folgendes: Ich bin seit 2 1/2 Jahren die Besitzerin eines Chrysler Grand Vojager den ich über eine Versicherung,durch einen Vertreter angemeldt habe.Nun hatte ich letztes jahr im august einen noch ungeklärten Unfall damit und hab ihn kurz nach dem Unfall abmelden lassen da mir die Reparaturkosten die sich auf ca. 5000 Euro belaufen zu hoch sind.Zum Abmelden meines Autos hat mein Vertreter den Typenschein + Original Typenschein * Heft mitgenommen mit der Aussage er braucht diese Unterlagen um das Auto abzumelden.Ich hab ihm natürlich alles mitgegeben.Nun möchte ich mein Auto dass eigentlich unser Familien auto für 4 Kinder war verkaufen da ich mir eben die reparatur nicht leisten kann und verlange schon seit 3 Wochen nach meinen Unterlagen telefonisch.Mein Vertreter erklärt mir seit dem jedes mal er sei inm hohen stress und bringt es mir im laufe der Woche vorbei.Nun ist er heute unangemeldet vor meiner haustürgestanden und hat mir ein Datenblatt von irgendeinem mir unbekannten Auto (wahrscheinlich aus dem Internet kopiert) vorbei gebracht mit den Worten wieder mal,er bringt mir den rest diese Woche vorbei.Nun muss ich aber auch leider zugeben dass ich dieser versicherung einen Geldbetrag von 150 Euro schulde.Kann es sein dass er sich deswegen meine Unterlagen einbehält,mich aber derüber nicht zu Informieren braucht bzw. darf er sich meine Unterlagen einfach so einbehalten?Wenn nicht was kann ich tun,denn ich hätte jetzt einen Kaufinteressierten der gern mein auto eventuell möchte und er hätte gern die Kopie von meinem Typenschein zum Angebote holen,aber ich bekomm nicht mal dass!!!Ich hab auch schon mit der Zentrale dieser Versicherung telefoniert auch ergebnislos
Es ist sehr ungewöhnlich, dass der Vertreter ein Fahrzeug abmeldet?!
Mit dem ausstehenden Beitrag hat es nichts zu tun. Sie schulden es ja dem Unternehmen udn nicht dem Vertreter.
Im Zweifel bei der Polizei wegen Unterschlagung anzeigen.
In diesem Fall würde ich raten einen Awalt zu befragen.
Ich denke nicht, dass der Vertreter die Unterlagen einfach einbehalten darf.
Das ist nach meiner Ansicht Unterschlagung.
Ich denke auch, dass Du ihn für die entgangene Nutzung
in Haftung nehmen kannst.
Aber bitte frage einen Anwalt oder beim ADAC.
Das kostet nicht viel und Du solltest das unbedingt
machen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg
Julius Jordan
Hallo,
kostenlose Rechtsberatung kann ich Dir zwar nicht geben…aber ich kann Dir sagen, dass die schlampige Arbeitsweise Deines Vertreters und Fahrzeugabmelders definitiv nichts mit Deiner säumigen Zahlweise zu tun hat. Ich geh mal davon aus, dass Du mit Typenschein den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief meinst…evtl. hat er den nicht mehr, weil er Dein Auto oder die Papiere verkauft hat…? Ich würde dem Vertreter eine Woche Frist geben und mit Rechtsanwalt drohen. Wenn sich nix tut, dann solltest Du das so machen.
Gruss WB
Hallo tnicole,
nun eine kostenlose Rechtsberatung gibt es hier ja laut AGB´s nicht.
Aber wie immer gilt. Nur schriftliche Dinge sind zu beweisen. Also einen freundlichen Brief aufsetzen und die wesentlichen Dinge darauf festhalten. z.B. Wann die Papiere übergeben wurden, wann angemaht wurde, dass ein Verkauf ansteht und dass, sollte auf Grund fehlender Papiere kein Verkauf zustande kommen ein Schaden entstünde, der ggf. gegen den Vertreger geltend gemacht werden müsse, so leid Ihnen das täte …
Natürlich kann der Vertreter die Papiere nicht einfach einbehalten…
… und natürlich Einschreiben mit Rückschein…
Vom potentiellen Käufer sollte man sich auch schriftlich bestätigen lassen, dass die Papiere kaufentscheident sind und bis zum … vorliegen müssten, da dann eine Entscheidung gefällt werden müsse …
Gruß
ich darf keine Rechtsberatung geben!
Hallo, die rechtliche Betrachtung überlasse ich den Rechtsleuten.
Für die Abmeldung benötigt mann keinen Fahrzeugbrief, nur die Zulassung. Die fehlenden Euronen sind kein Grund die Herausgabe zu verhindern. Hier kommt im schlimmsten Fall eh der Kukukskleber zu Dir. Hier auf alle Fälle die Herausgabe der Briefe schritlich mit Fristsetzung anfordern.
Hallo,
was nun: wurde das Auto abgemeldet oder nicht? Grundsätzlich gibt man den Fahrzeugbrief nicht aus der Hand und grundsätzlich hat der Vertreter kein Recht auf Einbehaltung der Unterlagen. Da es auf der Welt aber nichts kostenlos gibt, hilft vielleicht doch nur der Weg zum Anwalt. Eventuell wäre auch die IHK ein guter Ansprechpartner, da die Agentur sich nun mal überhaupt nicht wie ein richtiger „Kaufmann“ benimmt,
Gruß
Andreas
hallo, mein rat an sie gehen sie zur naechst gelegenen anderen versicherungsagentur und lassen sich dort in diesem fall beraten…einfach den sachverhalt schildern…und abwarten wie sich diese gesellschaft auessert.
der weg ist der kuerzeste
der weg erscheint mir am einfachsten
und sie bekommen…einen rat kostenlos !!!
gruss
Hallo,
Rechtsberatung ist ausschliesslich Rechtsanwälten vorbehalten. Versicherungsberater riskieren somit eine Abmahnung.
Gruß Egon
Also …
Das Ganze hört sich nicht gut an. Sie sollten einfach zur Polizei gehen, Ihren Fall schildern und gegebenenfalls eine Anzeige gegen den „Vertreter“ (ich nehme an es handelt sich um keinen offiziellen Versicherungsagenten) erstatten. Es wäre nicht das erste Mal, dass KFZ-Papiere unterschlagen und für kriminelle Machenschaften (Autodiebstahl, Autoschiebereien, Versicherungsbetrug, etc.) verwendet werden. Sie als Besitzer haften dafür und man könnte Ihnen eine Mittäterschaft anhängen. Meine Empfehlung: Sollte Ihr „Vertreter“ kein offizieller Versicherungsvertreter sein, dann gehen Sie SOFORT zur Polizei!
Mit internetten Grüßen,
Andy Schmidt
Online … http://58591.tarifcheck24.com
Hallo,
und Du bist sicher das es den Wagen noch wirklich gibt?
Mit welchen Begründungen verweigern Dir Dein Vertreter und die Versicherung die Herausgabe der Papiere denn genau?
Irgend etwas müssen die Dir doch gesagt haben an Begründung!
Welche Versicherung ist denn das genau?
Das Du denen Geld schuldest ist kein Grund Dir die Papiere zu verweigern. Das würden die Dir auch sehr genau mitteilen.
Den Wagen gibt es noch? Wo steht der denn?
Gruß
Heiko Fichter
PS: Wenn das Euer Familienauto ist, womit kommt ihr seit letztem Jahr von A nach B?
Hallo,
letztlich hilft da nur klagen. Aber wahrscheinlich wurde ja der Empfang der Unterlagen nicht mal quittiert…?!
Grüße, M