Bekomme 1Monat kein Bafög.Anspruch auf Hartz4?

Hallo,

Ich mache momentan eine Ausbildung zur Erzieherin.
Während meiner schulischen Ausbildungszeit habe
ich durchgehend Bafög bezogen. Ab September werde ich
nun mit dem Anerkennungsjahr beginnen. Ich werde ab dann
auch 70% meines vollen Gehaltes bekommen. Allerdings
ist es so, dass mein Bafög nur bis zum 31.07 genehmigt ist. Meine Frage ist deshalb: Habe ich dann für den Augsust Anspruch auf Hartz4 oder sonst irgendeine Staatliche Förderung? Ich muss dazu sagen, dass ich bereits bei der Arge war und diese meinten, dass
sie bereits mit dem Bafögamt telefoniert haben und ich keinen Anspruch auf Hartz4 habe. Da ich eine Wohung habe, stelle ich mir nun die Frage, wie ich diesen Monat finanziell absichern kann.
Danke schon mal für eure Antworten…

Villeicht hast du Anspruch auf Grundsicherung vom Sozialamt. Mal nachfragen

Hallo,
das Thema ist so spezifisch, da bin ich leider überfragt.
Sorry und viel Glück…
Gruß aus Bonn…
siebengebirgler

Leider ist dies nicht ganz mein Spezialgebiet aber grundsetzlich steht Hartz4 jedem zu. Es sei denn, sie sind noch unter 25, dann müssen das Ihre Eltern übernehmen.

Hallo,

ich kann Dir leider nicht weiterhelfen bei der Frage, ob Du in der Zeit zwischen Bafög und Beginn der Ausbildung Anspruch auf staatliche Unterstützung hast.

LG

figuralis

Hallo, leider kann ich Dir hier nicht helfen, da ich schon zu lange aus diesem Thema raus bin (ich selbst beziehe seit letztem Jahr meine normale Rente.
Viel Glück weiterhin für Dich.
Gruß

hallo, zunächst einmal die info, dass ich kein experte bin, nur interessierte.
Ich denke du solltest evtl. im august arbeiten gehen um den monat ohne bafög zu überbrücken. Was noch eine möglichkeit wäre, wohngeld zu beantragen, ein versuch ist es wert.
lg roswitha

hallo,

also auf telefonische auskünfte und aussagen würde ich mich nie verlassen und schon gar nicht von arge-sachhbearbeitern!! die können dir ja viel erzählen, um sich rauszureden und ich glaube kaum, dass ein bafögamt irgend welche entscheidungen bezüglich harz4-ansprüche trifft!! meiner meinung nach also alles geflunkert, um dich als arge-kunde los zu werden.
melde dich ab jetzt schon arbeitssuchend für die zeit bzw. den monat in dem du keinerlei leistungen bzw. einkommen hast. die arge muss deinen antrag bearbeiten und für den zeitraum in dem du leistungsberechtigt bist (also weder einkommen noch bafög hast) deinen grundbedarf durch den regelsatz decken (bei alleinstehenden sind das zur zeit je nach bundesland ca. 359€ plus unterkunftskosten und gesetzlicher krankenversicherung)
wie gesagt, lass dich nicht einfach abwimmel und stelle so früh wie möglich deinen antrag, denn das machen auch alle, die z.b wissen wann sie ihren job verlieren oder ab wann der vertrag nicht verlängert wird bzw. um eine joblose zeit zu überbrücken und das ist ja bei dir der fall.

viel erfolg und lieben gruß

vita

Hallo,
ich bin mir nicht sicher,aber steht Dir nicht für den August Arbeitslosengeld zu.
Ich würde mich in jedem Fall beim Arbeitsamt erkundigen.
Alles Gute

Hallo,

im allgemeinen ist es so, dass man bei einer Berufsausbildung von einer Dauer von 3 Jahren Anspruch auf ARGE 1 (=Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate)hat. Ist dies wie in deinem Fall nicht möglich, tritt ARGE 2 = Hartz4 in Kraft.
Welche Begründung wurde dir für dir Ablehnung des Hartz 4 genannt? Stelle bei der ARGE Hartz 4 und gleichzeitig ARGE 1, erspart meistens Zeit bei der Bearbeitung.
Desweiteren kannst Du Wohngeld beantragen, dies erhälst Du von der Wohngeldstelle, meistens in der Stadtverwaltung.

Die Begründung der ABlehnung des Hartz 4 musst Du unbedingt erfragen, da es bei dieser Förderung um die Deckung des Grundbedarfs geht und diese jedem vorliegt, der arbeitslos ist. Allerdings kann es in deinem Fall sein, dass einfach der Bafoegzeitraum verlängert werden muss. Bitte bei zuständigem Bafoegamt erfragen. Bist Du im August als Schüler in deiner Schule eingeschrieben und hast nur Ferien?

Viel Erfolg!