ich hab eine Frage und ich hoffe ich werde nicht gesteinigt dafür
Ich bekomme vom Jobcenter für 3 Monate Geld. Ich bekomme von der Krankenkasse eine Rückzahlung für die Zuzahlungsbefreiung für Medikamente etc. da ich den Satz überschreite.
Zieht das Jobcenter das Geld ein? Oder gehört es mir, da ich es bereits im Mai eingereicht habe und die Krankenkasse einfach lange gebraucht hat zum bearbeiten.
Es gilt immer das Zuflussprinzip, also „Wann kommt das Geld“ und nicht „von wann stammt der Geldanspruch“ .
Aber bei einer Rückzahlung von zu viel gezahltem Eigenanteil (Medikamente, Krankenhaustage, sonstiges) kann es sich doch gar nicht um eine Riesensumme handeln , oder ?
Allerdings gilt für Alg-2-Bezieher wie für alle anderen, dass sie von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit werden können, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist. Dies geschieht jeweils auf Antrag, so dass es häufig der Fall ist, dass zu viel gezahlte Beträge von der Krankenkasse erstattet werden. Diese werden selbstverständlich nicht auf den Alg-2-Anspruch angerechnet - auch in diesem Fall nicht, zumal der Befreiungsantrag bei der Krankenkasse in den Zeitraum fällt, in dem bereits Alg 2 bezogen wurde.
PS:
Gibt es eigentlich einen logisch nachvollziehbaren Grund, warum du dich zu rechtlichen Fragen äußerst, von denen du offensichtlich keine Ahnung hast?