Bekomme Hartz 4 - Partner Mexikaner - Anrechnung?

Hallo,
ich erhalte seit kurzem Hartz 4 und bin mit meinem Partner zusammengezogen. Er hat Arbeit in Deutschland und ist mexikanischer Staatsbürger. Wird sein Gehalt dann mit angerechnet?

Vielen Dank!

Hallo
Es ist dem Amt egal, woher der Partner kommt! Ihr seid nun eine Bedarfsgemeinschaft und somit wird auch dasEinkommen deines Lebenspartners angerechnet.

Du musst im Jobcenter nur angeben das Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen wohnt. Dann wird im ersten Jahr sein Geld nicht mit angerechnet. Ich glaube bei Miete und Heizkosten wird es geteilt. Nach einem Jahr seit Ihr eine Lebensgemeinschaft und dann wird sein Geld voll angerechnet.

Gehalt ist Einkommen und wird bei einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Bedarfsgemeinschaft: (BG) ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die politische Entscheidung zu Grunde, dass Personen, die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken sollen.
Tschüß

Hallo,

ich erhalte seit kurzem Hartz 4 und bin mit meinem Partner zusammengezogen.

Falls noch nicht geschehen: Das muss dem Jobcenter umgehend mitgeteilt werden (im eigenen Interesse: nachweislich), der Einfachheit halber per Veränderungsmitteilung (Formular ganz unten auf der Seite: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Wird sein Gehalt dann mit angerechnet?

Sofern Ihr unverheiratet seid und keine gemeinsamen Kinder habt:

Sein Vermögen / Einkommen darf nur erfragt und ggf. berücksichtigt werden, falls Ihr in einer Verantwortungs- und Einstehens-„Bedarfsgemeinschaft“ nach § 7 SGB II zusammenwohnt.

Zusammenwohnen bedeutet NICHT automatisch, dass auch eine Bedarfsgemeinschaft / BG zwischen Euch besteht (auch wenn die Jobcenter ganz gerne in diese Richtung „hininformieren“ :wink:

Lies dir dazu bitte das hier mal durch - da habe ich es im Einzelnen erklärt: http://www.gutefrage.net/frage/wohngeld-beste-konste…

Es liegt also an Euch, ob sein Einkommen relevant wird oder nicht.

Falls Ihr als BG zusammenlebt: Sein Einkommen würde für deine Bedarfe mitberücksichtigt werden. Ob er für sich selber Anspruch auf ALG2-Leistungen hätte, hinge u.a. von seinem konkreten Status als Nicht-EU-Bürger ab. Das ist aber ein recht umfangreiches Thema, bei dem es ggf. auf genauere Details ankäme http://www.ekiba.de/download/Classen-SGB-II-XII-Leit… (und das wäre nicht so ganz „mein“ Expertenbereich :wink:

LG

HALLO,
Ja, das hier um eine Bedarfsgemeinschaft handelt und der Freund ein Einkommen hat, wird dies berechnet, kommt auch drauf an wieviel er auch verdient. Leider muss es auf alle fälle bei dem Jobcenter angegeben werden und die werden es dann neu berechnen.

LG elfie759

Hallo,

ja

Also so weit ich weiß ja solange ihr nicht über dem ALK II Satz liegt dann seid ihr noch nicht von Jobcenter weg.