Bekomme ich ALG 1, wenn ich zwischenzeitlich studi

Hallo =)

mein Freund war 15 Monate bis zum 31.9.2011 bei der Bundeswehr. Danach hat er im Oktober angefangen zu studieren. Das Studium musste er jetzt aber abbrechen und ist somit seit dem 01.04.2013 arbeitslos. Er hat für den 01.08.2013 einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Bekommt er für diesen Zwischenzeitraum noch ALG1 ?

Liebste Grüße und Danke =)

Lies mal hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zen…

Hallo zurück!
Um ALG 1 bekommen zu können, muß er erst in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (ich glaube mindestens 18 Monate). Für die Zeit als Soldat hat er dies definitiv nicht getan und hätte aus dieser Zeit keinen Anspruch. Da er danach in einem Studium war, könnte dies aber sehr wohl so sein. Das Sicherste ist, einfach mal hinzugehen und nachzufragen. Vielleicht findet ihr auch schon etwas auf der HP von der Arbeitsagentur.
Viele Grüße

Hallo,
ich bin keine Expertin für ALG I. Aber vermutlich hat er vor und während der Bundeswehrzeit Anwartschaften auf ALG I erworben. Ich denke, dass er bis zum Beginn des Studiums Anspruch auf ALG I haben wird.

mfg

Ich kann mich nicht erinnern, mich als Experte für Arbeitsrecht/ALG gemeldet zu haben, tut mir leid.
Gruß
Kainze

Hallo,

ob dein Freund Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, hängt von 2 Faktoren ab:

  1. Wurden bei der Bundeswehr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt? (Das ist leider oftmals nicht der Fall.)

  2. War er in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, d.h. über 15 Std. wtl.?

Trifft beides zu, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Ansonsten kann er, sofern er seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, Arbeitslosengeld II beantragen.

Gruß

Hallo,

da muss ich leider passen. Ich denke hier ist die Arbeitsagentur der richtige Ansprechpartner.

Sorry
Sil

Hallo :smile:

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer u.a. in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.Da dies der Fall ist, ist die Anwartschaftszeit erfüllt und (sofern auch die anderen Voraussetzungen vorliegen, die liegen aber wahrscheinlich vor)es besteht ein ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

GLG

Hallo

das können dir die Experten für ALG 1 nach SGB III besser beantworten.
(Mein Schwerpunkt ist ALG2 nach SGB II :wink:

LG