Bekomme ich Arbeitslosengeld ?

Ich arbeite derzeit in einem Callcenter in Österreich. Ich hab aber schnell gemerkt dass ich das psychisch nicht mitmache.
Ich stamme eigentlich aus Deutschland und bin jetzt aber in Österreich gemeldet. Ich habe meine Ausbildung in Deutschland beendet und bin direkt zu meinem Freund gezogen. Wiegesagt die Arbeit im Callcenter ist die reinste Qual und ich habe Angst dass ich kein Arbeitslosengeld bekomme weil ich vor dem Job keinen Anspruch drauf hatte weil ich ebend vorher in Deutschland noch nicht gearbeitet habe. Nun würde ich gerne wissen wie es jetzt ausschauen würde, weil ich ja nun sozusagen das erste Mal gearbeitet habe.

Hallo,

es tut mir echt sehr leid, aber da kann ich Dir absolut nicht weiterhelfen. ich denke, du hast keinen anspruch auf alg. aber erkundige dich mal in österreich. dort müsstest du anspruch haben. so ist das zumindest in spanien… viele grüße und glück nicki

hallo,

gute Informationen bekommst du unter www.soziales-leben-oesterreich.at
und im Arbeitsmarktservice ( AMS) von Österreich
ich bin über Österreich nur wenig informiert und kann da nicht so wirklich
helfen.
soweit ich weis ,muß man in Österreich 52 Wochen eine
Arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung gehabt haben. Für die
unter 25jährigen sind es 26 Wochen. Um Arbeitslosengeld zu bekommen.
Ich kann dir nur Raten zu einem Profi zu gehen.
d.h. Die deutsche Botschaft in Österreich anzurufen die haben einige Infos
und natürlich das Österreichische Arbeitsamt ( AMS).

mit freundlichen Grüssen

Martin

Hallo!
In Österreich ist es genauso wie in Deutschland. Du brauchst eine Mindestbeschäftigungsdauer!
Zitat:
… Die Mindestbeschäftigungsdauer für den Erwerb eines Anspruches beträgt:

* bei erstmaliger Inanspruchnahme einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Geltendmachung des Anspruches,
* bei weiteren Inanspruchnahmen des Arbeitslosengeldes 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres vor der Geltendmachung des Anspruches.

Wird das Arbeitslosengeld vor Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt, genügt auch bei erstmaliger Geltendmachung des Anspruchs das Vorliegen von 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate, um den Anspruch zu begründen.

Siehe auch
http://www.ams.at/sfa/14080_18650.html
Hoffe, dir damit geholfen zu haben!!

Gruß
Andreas

Hallo,
leider kenne ich die österr. Bestimmungen bzgl. Arbeitslosengeld-Anspruch nicht sonderlich gut. Ich kann mir vorstellen, dass es wie in Deutschland auch, auf die Dauer der Beschäftigung ankommt,ob Sie selbst kündigen oder gekündigt wurden, und wie lange Sie schon in Österreich gemeldet sind. Aber Gewissheit können Sie sich beim Amt dirket holen. Ich rate Ihnen, dort nachzufragen.

Für Arbeitslosengeld bin ich leider nicht DER Experte. Ich würde allerdings meinen, dass du eine bestimmte Zeit arbeitslosenversichert gewesen sein musst, ehe du Anspruch hast. Und ich würde vermuten, dass es 6 Monate sind.
Wenn du vorher in D auch nicht versichert warst, wirst du ein Problem haben.

Generell gibt dir aber jede Zweigstelle des AMS Auskunft über deine Ansprüche.

Da sie bisher kein Geld in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben nehme ich an das sie keinen Anspruch haben ihn bleibt jedoch die Möglichkeit Hartz 4 zu beantragen sobald sie in Deutschland gemeldet sind.

Entschuldigen sie die späte Antwort.