Hallo Ihr
Folgender Sachverhalt:
Ich bin von März bis Ende September freigestellt in meiner Firma.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben wo auch drin steht das ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Firma arbeiten kann.Ich habe dazu auch eine ordentliche Kündigung bekommen.
Beim Arbeitsamt war ich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet.Die Bewilligung des AGL1 wr auch schon durch und der Betrag den ich bekomme.
Jetzt! bin ich aber seit dem 26.09.16 krank geschrieben bis 31.10.16
Beim Arbeitsamt bin ich komplett jetzt abgemeldet und die Krankenkasse übernimmt das Ganze.
Nun könnte es aber das ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe weil ich schon über 570 Tage die letzten 3 Jahre Krankengeld bezog.Das wird jetzt eben noch geprüft.
Jetzt kommt die Frage:Falls der Anspruch nicht mehr gegeben ist da ich ja die 78 Wochen schon aufgebraucht habe,was ist dann zu tun?
Bekomme ich dann Arbeitslosengeld 1 gezahlt?oder muss ich da bei der Rentenkasse was einreichen?
Muss ich mich dann arbeitssuchend und arbeitslos melden wenn die Krankschreibung endet?
Gehe ich erst zum Arbeitsamt wenn die Krankschreibung endet?
Das Problem dabei ich hätte ja dann einen ganzen Monat kein Geld! da ich ja bis 31.10.krank geschrieben bin.
Und die Bearbeitung dauert ja dann auch einige Zeit…
Grübelnde Grüße vom Zitronenfalter