Bekomme ich Arbeitslosengeld?nach dem ich ausgesteuert bin

Hallo Ihr :smile:

Folgender Sachverhalt:

Ich bin von März bis Ende September freigestellt in meiner Firma.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben wo auch drin steht das ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Firma arbeiten kann.Ich habe dazu auch eine ordentliche Kündigung bekommen.

Beim Arbeitsamt war ich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet.Die Bewilligung des AGL1 wr auch schon durch und der Betrag den ich bekomme.

Jetzt! bin ich aber seit dem 26.09.16 krank geschrieben bis 31.10.16
Beim Arbeitsamt bin ich komplett jetzt abgemeldet und die Krankenkasse übernimmt das Ganze.

Nun könnte es aber das ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe weil ich schon über 570 Tage die letzten 3 Jahre Krankengeld bezog.Das wird jetzt eben noch geprüft.

Jetzt kommt die Frage:Falls der Anspruch nicht mehr gegeben ist da ich ja die 78 Wochen schon aufgebraucht habe,was ist dann zu tun?

Bekomme ich dann Arbeitslosengeld 1 gezahlt?oder muss ich da bei der Rentenkasse was einreichen?
Muss ich mich dann arbeitssuchend und arbeitslos melden wenn die Krankschreibung endet?
Gehe ich erst zum Arbeitsamt wenn die Krankschreibung endet?

Das Problem dabei ich hätte ja dann einen ganzen Monat kein Geld! da ich ja bis 31.10.krank geschrieben bin.
Und die Bearbeitung dauert ja dann auch einige Zeit…

Grübelnde Grüße vom Zitronenfalter

Hallo!

Du muss sofort zum Arbeitsamt wenn die KK die Zahlung einstellt (das erfährt man ja vorher, da geht man dann bereits hin).

Das geht nur wenn man auch einen gesetzlichen Anspruch auf EU-Rente hat (die muss man dann auch beantragen).
In der Übergangszeit bis die Rente bewilligt ist und gezahlt wird, tritt das Arbeitsamt als Zahler auf, ganz egal ob man der Vermittlung überhaupt zur Verfügung steht ,etwa weil die Krankheit noch besteht.

In der Zeit ist man auch weiter krankenversichert.

Und wenn die Krankschreibung vor Zahlungsende der KK endet, gehst Du auch sofort zum Arbeitsamt, denn ab da bekämest Du ALG 1 (weil Du dann ja wieder „gesund“ bist und vermittelt werden kannst.
MfG
duck313

Hallo,

sobald du die Entscheidung der KK kennst solltest du unverzüglich, um keine Zeit zu verlieren, bei der Agentur für Arbeit Alg beantragen. Dort erfährst du, was du dann noch zu tun hast, u.a. Antragstellung bei der DRV.

Für diese Zeit kannst du bei der AA eine Vorschusszahlung erhalten.

Gruß
Otto