Bekomme ich arbeitslosengeld oder sozialhilfe

Hallo:smile:

Ich bin 20 jahre alt. wohne seit 01.10.2009 alleine.
habe bis vor kurzem studiert. bin eig immer noch als student gemeldet. aber auch nicht mehr lange…
da ich recht kurzfristig beschlossen habe das studieren nicht mein ding ist habe ich mich erst spät beworben und deshalb BISHER nur absagen bekommen.
jetzt würde ich gern wissen wie das ist wenn ich nix finde. Zurzeit zahlen meine eltern meinen lebensunterhalt. was sich auf jeden Fall ändern wird.
nunja ich würd nur gern wissen ob ich irgendwelche zuschüsse bekomme.

ja, eigentlich mußt du ALg II bekommen, weil du ja arbeitsfähig bist. sozialhilfe bekommen bloß die, die nicht mehr arbeitsfähig sind.tschüß, decke78

dem Grunde nach sind Sie mindestens 3 Std. tägl. arbeitsfähig. Anspruch auf das normale Arbeitslosengeld (ALG-I) haben Sie wohl nicht, falls Sie nicht neben dem Studium eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben). Bitte fragen Sie aber sicherheitshalber beim Arbeitsamt nach. Und dann gibt es bloß die einzige Möglichkeit, ALG-II (Hartz-IV) zu beantragen bei Ihrer zuständigen ARGE. Die ist meist einem Sozialamt angegliedert. Bitte bemühen Sie sich nach Kräften, eine Ausbildungsstelle zu bekommen. Auch v. d. ARGE werden Sie einen Termin beim zuständigen Arbeitsvermittler der ARGe bekommen, der klärt, wie sie evtl. vermittelbar sind.
Allerdings sind Sie erst 20 jahre alt und Ihre Eltern können unter Umständen verpflichtet sein, für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen, falls sie hierzu finanziell in der Lage sind.
Alles gute!

Moin w1ck3d,

solange Du nicht älter als 25 bist, müssen deine Eltern deinen Unterhalt zahlen. Da du nichts davon geschrieben hast, sozialversicherungspflichtig arbeiten gegangen zu sein, hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Du würdest theoretisch Hartz4 / Arbeitslosengeld 2 bekommen. Allerdings gilt, wie eingangs schon geschrieben, die Regelung, das Eltern bis zum 25ten Lebensjahr des Kindes zahlen müssen.

Wie gut das Familienverhältnis ist, spielt keine Rolle!

Beste Grüße

Hallo, ich kann dir das nicht mit Sicherheit beantworten, aber Arbeitslosengeld eher nicht, da du einige Jahre hättest arbeiten müssen und in die Arbeitslosenversicherung hättest einzahlen müssen. Du bekommst eher Sozialhilfe. Wende dich am besten an die ARGE in deiner Stadt.

Gruß
Dalmos

Hallo

Zurzeit zahlen meine eltern meinen lebensunterhalt. was sich auf jeden Fall ändern wird.

Wieso wird sich das ändern?
Sie sind unterhaltspflichtig, solange du keinen Berufsabschluss hast. Allerdings können sie natürlich verlangen, dass du dich bemühst, einen solchen zu kriegen. Andernfalls können sie wohl den Unterhalt verweigern. - Ob deine Bemühungen in der Hinsicht ausreichen, weiß ich nicht, ich weiß ja auch nicht, wie lange du studiert hast, bevor du zum Schluss gekommen bist, dass das nichts für dich ist.

nunja ich würd nur gern wissen ob ich irgendwelche zuschüsse bekomme.

Du müsstest ggf. Alg II bekommen. Dieses Geld wird aber vermutlich von deinen Eltern wieder eingefordert. Das könnte eine größere Sache werden.

Normalerweise könntest du auch das Kindergeld für dich einfordern, aber das kriegt man in deinem Alter ja auch nur, wenn man sich in Ausbildung befindet. D. h. ich weiß nicht genau, ob Kindergeld dann noch gezahlt wird oder nicht.

Wenn du wirkllich keinen Ausbildungsplatz kriegst, und zu Ende studieren definitiv nicht möglich ist, dann würde ich eher zu einem freiwilligen sozialen Jahr oder sowas raten. Das würde auch die Chancen auf einen Ausbildungsplatz erhöhen, und den Lebensunterhalt bekommt man da ja irgendwie (soviel ich weiß meistens frei wohnen und essen, und Taschengeld).

Viele Grüße

Hallo

Doppelfrage …

Hallo nochmal

Noch was zum Unterhalt deiner Eltern:
Wenn sie selber nicht (mehr) genug Geld haben, müssen sie natürlich keinen Unterhalt mehr bezahlen.

Wenn sie dir soviel bezahlen, dass du davon leben kannst (ca. 300,- Minimum), dann kannst du Wohngeld beantragen.

Viele Grüße

Hallo,
dies ist eine spezielle Fragestellung zur Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen. Ich bin spezialisiert auf Fragen der Heimunterbringung. Frage bitte einen Experten.

Gruß crickelcrackel

Hallo,
dies ist eine spezielle Fragestellung zur Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen. Ich bin spezialisiert auf Fragen der Heimunterbringung. Frage bitte einen Experten.

Gruß crickelcrackel.

leider muss ich das verneinen. das hartz4 sagt, dass kinder bis zum 25 geburtstag von den eltern aufgenommen werden müssen. deine einzige chance ist, wenn deine eltern UND du, über das jugendamt klären, dass beide parteien nicht unter einem dach leben können. dann akzeptiert das jobcenter dies meist. aber erschwerend kommt hinzu, dass eventuell deine eltern zur unterhaltspflicht herangezogen würden. also hilft nur eine vom jugendamt bestätigte „zerrüttung“ unter umständen…

auf eine vorangegangene anfrage habe ich dir geantwortet… nicht 2x den gleichen fragen
lol

Hallo,

bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, ausserdem bei der ARGE, bzw. Jobcenter (je nachdem, wer ALG II zahlt) einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Als alleinstehender Volljähriger würde ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen (wenn kein Vermögen da ist. Das Einkommen der Eltern spielt dann keine Rolle)

Viel Glück

Hallo,

Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist vermutlich nicht entstanden, es sei denn, Du hättest mind. 12 Monate in die A´losenversicherung eingezahlt (vers. pflichtige Beschäftigung).

Verbleibt nur die Möglichkeit Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt) bei der zuständigen Arge zu beantragen. Der Bezug von ALG II ist vermögens- und einkommensabhängig. Welche Arge zuständig ist erfährt man bei der Arbeitsagentur (postleitzahlenabhängig).

Alles Gute
Claudia

hallo,

sozialhilfe kommt bei dir wohl nicht betracht, da du ja erwerbsfähig bist (davon gehe ich jetzt mal aus, da du bisher ja auch studiert hast).
wenn die grundsätzlichen voraussetzungen gegeben sind, wird´s wohl am ehesten alg II werden.
deine eltern sind dir aber ggf. auch noch unterhaltspflichtig.

gruß,
n.

Hallo,

du hast einen
anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II sogenanntes Hartz IV. Der Regelsatz beträgt mtl. 359,00 €, dazu kommen noch die Kosten für die Miete, allerdings wird dir nur die Kostenübernahme für eine angemessene Miete, d.h. dir wird eine 45 qm große Wohnung bezahlt. Die Mietkosten werden anhand des Mietspiegels deiner Stadt berechnet. Dir als einzelperson stehen nur 45 qm zur Verfügung.
Ansonsten wirst du keine Leistung bekommen.

Ich empfehle dir dich beim zuständigen Arbeitsamt zu erkundigen, wo die für dich zuständige ARGE ist und dann einen Antrag auf Hartz IV Leistungen stellen.

Ich hoffe, ich konnte dir eine erschöpfende Auskunft geben.
Liebe Grüße Marlies Raberg

Hallo,
ich gehe davon aus das innerhalb der letzen 24 Monate keine 12 Monate mit versicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammen kommen, durch das Studium, somit ist dann die Arge/JobCenter zu kontaktieren und Arbeitslosengeld 2 (Hartz4) zu beantragen.

Dadurch das du jedoch noch unter 25 Jahre als bist, wird das Einkommen deiner Eltern zur Berechnung hinzugerechnet, da diese bis zum 25 Lj. verpflichtet sind dich finanziell zu unterstützen.

MfG

Bereits beantwortet…

Sprich zuerst mit dem Arbeitsamt. Bin mir aber ziemlich sicher, dass du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG-I) hast. Lass dich dort aber auf jeden Fall als arbeitssuchend registrieren. Solltest du außer dem abgebrochenen Studium (hoffentlich hast du dir das gut überlegt, das Studium abzubrechen) über keinen Berufsabschluss verfügen, heißt es, evtl. mit Hilfe eines Beraters beim Arbeitsamt nach Alternativen zu suchen - in welcher Richtung du dich orientieren möchtest. Dann: melden bei der ARGE zur Antragstellung ALG-II (=Hartz-IV). Dabei ist jedoch zu bedenken, dass bei einem 20-Jährigen die Eltern noch zum Unterhalt verpflichtet sind, wenn Sie das denn leisten können.
Sprich ruhig mit diesen Stellen schon, während du noch immatrikuliert bist.
Alles Gute!

Hallo,

während des Studiums ist Ihr Lebensunterhalt durch das BAföG abgedeckt und es besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II. Sie können beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Mietzuschuss stellen. Alternativ können Sie auch den Bildungskredit beantragen.
Einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (HartzIV) können Sie stellen, wenn Sie sich beurlaubt haben oder das Studium abgebrochen haben.