was sagt denn die Lohnbuchhaltung der Firma? Was steht im Arbeitsvertrag?
Eher wahrscheinlich ist, dass am 15. eines Monats das Geld für den Vormonat überwiesen wird. Du wirst also mit hoher Wahrscheinlichkeit am 15.07. den Lohn für die Zeit vom 01.06. bis 30.06. erhalten.
Das wissen wir doch nicht!
Setz Dich mit der Firma in Verbindung und verlang explizit, dass Dir der Lohn vom 1. - 15.6. ausgezahlt wird und bei dieser Gelegenheit frag nach wann generell die Lohnzahlung bei denen erfolgt! Der 15. des Monats wäre schon ein selten seltsames Datum denn das würde ja bedeuten, dass 1/2 Monat im Nachhinein und 1/2 Monat im Voraus gezahlt würde. Und im Voraus ist bei einer Zeitarbeitsfirma sehr schwer vorstellbar. ramses90
Ich verstehe Deine Rechnung nich ganz. Wenn am 15.07. der Lohn für die Arbeitszeit zwischen dem 01.06. und 30.06. abgerechnet und überwiesen wird, hat sich die Firma 2 Wochen Zeit genommen, um den Monat Juni abzurechnen. Wo siehst Du da 6 Wochen? Dass @Zitronenfalter_70088c im Juni vielleicht nur bis zum 15.06. gearbeitet hat, interessiert doch das Abrechnungssystem nicht. Vielleicht wird er/sie ja nochmal ab dem 20. beschäftigt.
So ungewöhnlich ist der 15. als Abrechnungstag für den Vormonat gar nicht. Ich habe etliche Leute in meinem Bekanntenkreis, die am 15. eines Monats den Lohn für den Vormonat erhalten. Einige von den beziehen ein Festgehalt ohne Leistungsanteile (also Lohn in stets gleicher Höhe). Etwas kompliziert ist die Sache für den Arbeitgeber, der ja die Sozialbeträge zum Ende des Abrechnungsmonats überweisen muss. Unter Umständen muss er dann zum Ende des nächsten Folgemonats eine Nachmeldung machen. Aber für den AG, gerade für eine Zeitarbeitsfirma, hat das durchaus Vorteile. Er kann in Ruhe die Abrechnung des Vormonats durchführen. Schließlich ist der Zeitarbeiter als eine moderne Art Tagelöhner oder Akkordarbeiter anzusehen. Und woher soll der AG am 25 eines Monats wissen, ob er den AN noch weitere 5 Tage beschäftigt?!
Aber: diese Regelung sollte im Arbeitsvertrag vereinbar worden sein. Daher meiner Eingangsfrage.
Pierre hat völlig recht.
Zb. ist bei uns folgendes im Entgelttarifvertrag festgelegt:
Als gewerblicher Arbeitnehmer(„Lohnempfänger“) bekommst du dein Entgelt am 15. des auf den Abrechnungszeitraums folgenden Monats.
…würde also bei dir bedeuten: am 15.06. bekommst du das Geld für den Monat Mai
und am 15.07. bekommst du dein Geld für den Monat Juni.
Hättest du zB. erst am 01.06. angefangen dann würdest du das erste Geld am 15.07. sehen.
Auskünfte erteilt dir bestimmt auch deine Personalabteilung bzw. Lohnbuchrechnung…dort kannst du auch sicherlich nach einem Abschlag auf dein Junigehalt fragen.
Obwohl ich nicht weiss ob das heute noch üblich ist.