Bekomme ich einen schriftlichen Probezeit- Verlängerungsbescheid?

Hallo,

mein Problem ist das ich mit genau 21 kmh zuviel geblitzt wurde. Meine Probezeit endet am 06.12.13. Ich habe auch einen Bußgeldbescheid mit Überweisungsträger bekommen, da stand aber nichts von Probezeitverlängerung nur dass ich 1 Punkt bekommen habe. Bekomme ich da noch extra Post oder haben die das übersehen? Wenn ja verfällt die Verlängerung am 06.12. wenn ich bisdahin keinen Bescheid zur Verlängerung habe??

Danke schon mal.

Bekomme ich da noch extra Post oder haben die das übersehen?

Die Anordnung des Aufbauseminars [mit damit verbundener Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre] erfolgt erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids, Eintragung des Punktes beim KBA Flensburg und Meldung dieses A-Verstoßes an die Fahrerlaubnisbehörde durch diese.

Wenn ja verfällt die Verlängerung am 06.12. wenn ich bis dahin keinen Bescheid zur Verlängerung habe??

Nein.
Die Anordnung kommt in der Regel erst 2-4 Monate nach RK des Bußgeldbescheids. Sie ist aber auch dann noch rechtmäßig, denn der Tattag lag innerhalb der Probezeit. Eine Verjährung gibt es hier nicht.

Gruß Crack

Hallo,

Die Anordnung des Aufbauseminars [mit damit verbundener
Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre] erfolgt erst nach
Rechtskraft des Bußgeldbescheids, Eintragung des Punktes beim
KBA Flensburg und Meldung dieses A-Verstoßes an die
Fahrerlaubnisbehörde durch diese.

Der Tattag zählt, nicht alleine der Tag des Bußgeldbescheides.

Der Erstschreiber wäre gut bedient, zu prüfen, ob gemäß Tabelle eine Verlängerung bei 21km/h überhaupt in Betrahct kommt, weil dies evtl. noch ohne Punkte einhergeht, bzw den Anhärungsbogen von jemandem anders ausfüllen zu lassen und ihm das Geld in ide Hand zu drücken.

MfG

Der Tattag zählt, nicht alleine der Tag des Bußgeldbescheides.

Ich habe nichts Anderes behauptet.
Die Frage, warum im Bußgeldbescheid keine Probezeitmaßnahmen aufgeführt werden, und das habe ich beantwortet. Das der Tattag entscheidend ist dürfte klar sein.

Der Erstschreiber wäre gut bedient, zu prüfen, ob gemäß
Tabelle eine Verlängerung bei 21km/h überhaupt in Betrahct
kommt, weil dies evtl. noch ohne Punkte einhergeht,

Natürlich gibt es bei einer Überschreitung von vorwerfbaren 21km/h einen Punkt, das ist im BKat so festgelegt. Und dann werden auch Probezeitmaßnahmen angeordnet.

bzw den Anhärungsbogen von jemandem anders ausfüllen zu lassen und ihm
das Geld in ide Hand zu drücken.

Das wird nicht funktionieren.

Gruß Crack