vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich beginne zum Wintersemester ein Studium in Regensburg (Bayern). Nun ist es so, dass ich schon eine dreijährige Ausbildung und ein Jahr Erwerbstätigkeit hinter mir habe. Das Abitur (allg.) habe ich über die BOS nachgeholt. Ich habe gehört, dass Studenten, die ihr Abi über den zweiten Bildungsweg bekommen haben, elternunabhängiges BAföG bekommen?
Kann mir bitte jemand sagen ob das stimmt?
Soweit ich richtig informiert bin, gilt das nicht grundsätzlich, aber in der Regel wenn Du über 30 Jahre alt bist und du direkt im Anschluss an den Erwerb deiner Hochschulberechtigung (Fachabitur/Abitur) Dein Studium anfängst.
Ansonsten, wenn das oben nicht zutrifft, gibt es noch ein paar komplizierte Ausnahmefälle, wobei ich mich dafür aber dann in jeden Fall vorher von einem Fachanwalt beraten lassen würde. In den ASTAs der Unis bekommt man meistens günstige Erstberatungen (~20 Euro) zu Anwälten vermittelt.
bin mir da nicht ganz sicher: Soweit ich weiß, muss die Zeit der Berufstätigkeit länger sein - hoffe, dass jemand anders da besser Bescheid weiß. Die Kriterien für elternunabhängiges Bafög sind auf den offiziellen-Bafög-Seiten ganz gut erklärt, ich habe sie nicht so genau im Kopf.
um elternunabhängiges Bafög zu bekommen, müsstest du meines Erachtens 3 Jahre Ausbildung plus 3 Jahre Erwerbstätigkeit nachweisen können.
Ich habe gehört, dass Studenten, die ihr Abi über den zweiten Bildungsweg bekommen haben, elternunabhängiges BAföG bekommen?
Das ist leider nicht so. Das Abi über den 2. Bildungsweg kann zwar mit elternunabhängigem Bafög gefördert werden. Anschließend wirst du aber als „normaler“ Abiturient und angehender Student behandelt.
Für dich kommt also „nur“ elternabhängiges Bafög in Betracht, außer du erfüllst eines der unter § 11 Absatz 3 benannten Kriterien. Da du aber nach der Ausbildung „nur“ ein Jahr gearbeitet hast, gehe ich davon aus, dass für dich elternabhängiges Bafög in Frage kommt.
Viel Erfolg beim Beantragen und beim Los-studieren!
Hallo,
der 2. Bildungsweg ist das Kolleg und im Regelfall sind die Studenten die von dort kommen über 30 Jahre und werden dann elternunabhängig gefördert.
Ansonsten gilt mindestens 5 Jahre arbeitszeit oder 3 Jahre Ausbildung plus 3 Jahre. Bei verkürzter ausbildung muss entsprechend länger gearbeitet werden.
MfG Ulf
vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich beginne zum
Wintersemester ein Studium in Regensburg (Bayern). Nun ist es
so, dass ich schon eine dreijährige Ausbildung und ein Jahr
Erwerbstätigkeit hinter mir habe. Das Abitur (allg.) habe ich
über die BOS nachgeholt. Ich habe gehört, dass Studenten, die
ihr Abi über den zweiten Bildungsweg bekommen haben,
elternunabhängiges BAföG bekommen?
Kann mir bitte jemand sagen ob das stimmt?