Bekomme ich freibeträge?

hallo, ich würde gerne wissen, ob mir freibeträge zustehen für meine
fahrt zur arbeit… ich habe von einem kollegen gehört er zalt
weniger lohnsteuer aufgrund seiner langen fahrt. nun habe ich davon
leider keine ahnung. deshalb meine fragen, kann ich mir sowas auch
eintragen lassen (fahre pro tag jeweils 40km hin und 40km zrück, wo
mache ich sowas, hat es nachteile und ist das das geld was ich
praktisch momentan am ende des jahres bei der lohnsteuer
wiederbekomme?

hallo,

bei dem langen weg zur arbeit kann man sich einen freibetrag auf der lohnsteuerkarte eintragen lassen.ich persönlich würde aber erstmal eine steuererklärung abgeben um zu sehen wieviel ich denn wiederkriege.ich freu m ich halt wenn ich einen großen betrag wiederkriege, den ich dann für den urlaub nehmen kann.mit den freibetrag hättest du jeden monat etwas mehr geld in der tasche, wärst aber auch verpflichtet fristgerecht eine steuererklärung abzugeben, und würdest nur noch ne kleinigkeit zurückkriegen.

wenn du es dennoch machen willst, kriegst du von deinem arbeitgeber die steuerkarte und machst einen termin beim finanzamt…die tragen dir dann etwas auf der karte ein…

Hallo Hansdampf 123,

bei dem, was Du schilderst (die Fahrtstrecke Wohnung-Betrieb) handelt es sich um Werbungskosten, die Du im Zuge Deiner Jahressteuererklärung geltend machen kannst.

Der Ausdruck „… das Geld … am Ende des Jahres bei der Lohnsteuer wiederbekomme“ irritiert allerdings etwas.

Geld bekommst Du in der Regel erst im Folgejahre wieder, wenn Du eine Steuererklärung abgegeben hast, also nicht bereits zum Jahresende.
Rein theoretisch kann es mit der Dezember-Abrechnung quasi zu Steuererstattungen kommen, wenn der Arbeitgeber in diesem Monat einen sogenannten „automatischen Lohnsteuerjahresausgleich“ per Lohnprogramm fährt. Das wäre dann zum Jahresende.

Grundsätzlich kannst Du Dir bei den sehr hohen Fahrtkilometern durchaus einen Freibetrag auf der „Lohnsteuerkarte“ eintragen lassen, z. B. 180 Tage x 40 km x € 0,30 = € 2.160,00.

Dafür gehst Du zu Deinem Wohnsitzfinanzamt und bittest den Finanzbeamten dies mit Dir gemeinsam zu machen. Dieser Freibetrag wird anschließend online Deinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, weil es ja keine Lohnsteuerkarten mehr gibt. Zur Vorsicht solltest Du Dir eine Bestätigung durch das Finanzamt geben lassen, die Du Deinem Arrbeitgeber zusätzlich aushändigen kannst. GGfls. kann es in diesem Jahr noch sein, daß von Dir verlangt wird, von Deinem Arbeitgeber dafür nochmals die Steuerkarte 2010 zu holen.

Bei der Höhe Deiner Werbungskosten würde ich Dir empfehlen, Mitglied in einem Lohnsteuerhilfe-Verein zu werden und Dir dort die Steuererklärungen machen zu lassen. Dann bekommst Du alles wieder und Du brauchst Dir keinen Freibetrag im voraus eintragen lassen.

Grundsätzlich bekommst Du auch nur eine Strecke Wohnung-Betrieb, also 40 km, steuerlich berücksichtigt!
Anders wäre es, wenn Du Leiharbeiter wärst; dann werden Hin- und Rückweg berücksichtigt.

Zusätzlich könnten dann noch Pauschalbeträge ohne Nachweis berücksichtigt werden.

Beste Grüße

massterp

Hallo Hansdampf.

Dein Kollege hat Recht.

Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte können mit 30 ct pro Enternungskilometer als Werbungskosten angesetzt werden.

Du hast die Möglichkeit dies in der Steuerveranlagung, also jährlich, oder auch monatlich per einmaligem Lohnsteuerermässigungsantrag durchführen zu lassen.

Viel Spaß beim Steuernsparen.

Stefan

Hallo,
grundsätzlich kann sich jeder Freibeträge, z.B. für studierende Kinder, Werbungskosten usw. auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dazu gibt es ein Formblatt, dass ausgefültt werden muss. Mit dem Formular und der Lohnsteuerkarte geht man zum Finanzamt und lässt sich den Freibetrag (muss über 920,- Euro sein!) eintragen. Das hat den Effekt, dass monatlich weniger Lohnsteuer abgezogen wird, schmälert andererseits aber die am Jahresende möglicherrweise zu erwartende Erstattung.
Gruß

Hallo Hansdampf123 (:-,

die Km-Pauschale beträgt 30 Cent pro Entfernungs-KM (also nicht hin und zurück, sondern nur einfach) multipliziert mit den Arbeitstagen vom Jahr. Wenn du damit über 600 Euro pro Jahr kommst, kannst du die auf der LST-Karte eintragen lassen (gibt es ein tolles Formular). Ob das auch unterjährig geht, entzieht sich meiner Kenntnis. Nun zur schlechten Nachricht: Ja, das ist letztendlich der selbe Betrag, wie bei Lohnsteuer zum Ende des Jahres. Gehe auf www.steuertipps.de und drücke den Button links unten „Lexikon“ dann L - dann siehst du Lohnsteuerkarte/Freibeträge. Dort findest du auch sonst hilfreiches. Vg

danke
danke für die ganzen antworten

Hallo, ich kenne zwar die konkrete antwort nicht, aber was sicher ist, ist, dass es wie du schon angedeutet hast, das geld ist, welches du am jahresende bekommen würdest. Mit freibeträgen oder ähnlichem zahlt man unterjährig weniger steuern, weil man hohe belastungen hat und davon ausgeht, dass man am ende des jahres sowieso einen anspruch auf eine steuerrückerstattung hat. Wenn man sich verkalkuliert, kann es sein, dass man am ende des jahres evtl wieder geld zurückzahlen muss.

hallo, ich würde gerne wissen, ob mir freibeträge zustehen für
meine
fahrt zur arbeit… ich habe von einem kollegen gehört er zalt
weniger lohnsteuer aufgrund seiner langen fahrt. nun habe ich
davon
leider keine ahnung. deshalb meine fragen, kann ich mir sowas
auch
eintragen lassen (fahre pro tag jeweils 40km hin und 40km
zrück, wo
mache ich sowas, hat es nachteile und ist das das geld was ich
praktisch momentan am ende des jahres bei der lohnsteuer
wiederbekomme?

Ja, du kriegst Freibeträge eingetragen. Nein es hat keine Nachteile. Ja es ist das Geld was sonst am Jahresande erstattet wird.

Das Verfahren nennt sich - Lohnsteuerermäßigungsantrag - und kann per Formular vom Finananzamt erfolgen. Mit diesem Antrag muss die Lohnsteuerkarte (die vom Arbeitgeber zurückgegeben werden muss) an das Finanzamt. Dort wird der Freibetrag vermerkt. Das Formular ist ähnlich der Jahressteuererklärung nur etwas vereinfacht. Die LSt-Karte ist übrigens die von 2010 da keine Neuen rausgegeben wurden.

Viel Spaß

Dein Steuerfix

Einträge auf die Lohnsteuerkarte kannst du bis November (?) vornehmen lassen, und zwar für die Beträge, die voraussichtlich im laufenden Jahre den AN-Freibeträge übersteigen werden.

Die Gesamtsumme der Fahrtkosten xy km x ca. 220 Werktage einfache Fahrt x EUR 0,30 (zuzüglich 0,02 pro Person als Mitnahme im PKW) im Kalenderjahr
ist vom Freibetrag für Arbeitnehmer abzusetzen.
Die Differenz trägt das FinAmt auf die LSt-Karte ein.
So jedenfalls habe ich das praktiziert.

HTH
Dankward.

Lieber User, leider kann ich in diesem Fall nicht helfen. Viele Grüsse