Bekomme ich für alle drei kinder TVöD Besitzstand

Hallo,
meine Frau arbeite nach ihrer Elternzeit seit einem Jahr wieder im öffentlichen Dienst.Haben drei Kinder aber auf ihrer Abrechnung steht bei Bezitzstand Kinder immer nur unsere Ältere Tochter drauf die anderen stehen nicht drauf.Jetzt meine Frage ist das richtig oder müssen die anderen auch drauf sein bzw. bekommt sie auch Besitzstand für die beiden.Und muss die Stadt ihr den Besitzstand nachzahlen für ein Jahr für beide Kinder.Wäre dankbar wenn mir einer einen Rat geben könnte
Gruss Thomas

Lieber Thomas,

du müsstest da etwas mehr angeben: Seit wann war deine Frau in Elternzeit, wann sind die kleinen Kinder geboren, arbeitest du auch im öD…?
Im Prinzip steht es im TVÜ-Bund (Überleitungstarifvertrag) § 11 (hier: http://www.tarifunion.dbb.de/tacheles/2005/sonderaus…)
Also Pi mal Daumen: War das Kind zum 31.12.2005 schon auf der Welt, gibt es einen Anspruch; kam es erst danach auf die Welt, nicht. „Besitzstandswahrung“ bedeutet ja, dass man nach wie vor das bekommt, worauf zum Zeitpunkt der Überleitung ein Anspruch bestand. Für noch nicht vorhandene Kinder bestand kein Anspruch, und im TVÖD sind diese Zulagen heute „eingepreist“ bzw. abgeschafft.

Ich selbst arbeite nicht im öffentlichen Dienst nur meine Frau.Unsere Ältere Tochter ist 2001 geboren, die andere 2006 und der jüngste 2008.Meine Frau ist seit 1998 dort beschäftigt und war 2001-2002 das erstemal in Elterzeit und 2006-Dez 2009 das zweite Mal in Elternzeit.Sie arbeitet nun seit Januar 2010 wieder hat letztes Jahr nur Besitzstand für die Ältere Tochter erhalten.

Hallo,
meine Frau arbeite nach ihrer Elternzeit seit einem Jahr
wieder im öffentlichen Dienst.Haben drei Kinder aber auf ihrer
Abrechnung steht bei Bezitzstand Kinder immer nur unsere
Ältere Tochter drauf die anderen stehen nicht drauf.Jetzt
meine Frage ist das richtig oder müssen die anderen auch drauf

Leider kenn ich mit dem Besitzstand nicht gut aus, aber vielleicht hilft Dir diese Seite weiter,
http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag_f%C3%BCr_d…

schau unterden Punkt „Familienbezogene Entgeltbestandteile“

sein bzw. bekommt sie auch Besitzstand für die beiden.Und muss
die Stadt ihr den Besitzstand nachzahlen für ein Jahr für
beide Kinder.Wäre dankbar wenn mir einer einen Rat geben

falls es falsch berechnet worden ist, müsste dies nachgezahlt werden (über Rückrechnung oder wenn es über den Jahreswechsel geht, dann mit einer Nachzahlung der Differenz).
Ich hoffe es hilft Dir etwas weiter!

könnte
Gruss Thomas

Gruß Ilayda

Hallo Thomas,

es kommmt daurauf an wer das Kindergeld zum Zeitpunkt der Überleitung erhalten hat. Des Weiteren in welchem Jahr sind die Kinder geboren?

Je nachdem welcher Tarifvertrag wurde zum 1.10.2005 teilweise auch später zum 1.1.2006 u.a. übergeleitet.

Für Kinder die nach der Überleitung geboren sind gibt es keinen Ortszuschlag mehr.

Viele Grüße
UBC

Dann hat es so schon seine Richtigkeit. Warum, hab ich ja oben schon geschrieben: Besitzstand bedeutet nur, dass die zum Zeitpunkt der Tarifumstellung bestehenden Zuschläge weiter gezahlt werden, und nicht, dass man nach der Umstellung neue Zuschläge erhält, die es im TVÖD nicht mehr gibt.

Hallo Thomas,

für diese Frage bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner.
MfG
Ina Schneider

Hallo,
ist leider keine Frage zum Kindergeld. Was Besitzstand angeht, kann ich dir nicht helfen.
Es klingt aber so, als wenn du bei einer Familienkasse Kindergeld bekommst? Dann wird deine Frau ihren Dienstherrn darauf ansprechen müssen. Vermutlich wurden es für das 2. und 3. Kind nur noch nicht beantragt?
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Gruß
juliatimlea

Hallo,

man bekommt nur für Kinder den Besitzstand, wenn man den Ortszuschlag für diese Kinder zum 30. September 2005 bekommen hat.

MfG
Angelsfear

Hallo,

wann sind die Kinder geboren?

Es gab eine Stichtags-Regelung, mit welchem der Anspruch auf Besitzstand für anschließend geborene Kinder entfallen ist (31.12.2005, meine ich).

Gruß