Hallo folgende Situation,
Ich hatte eine zusage für eine Teilzeitstelle. Der Arbeitsbeginn wäre der 01.08 gewesen. Durch verschiedene Umstände gab es Probleme auf beiden Seiten.
Bis dahin habe ich noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gehabt. Die Firma hatte meine Steuerkarte, sozialausweis, Kontodaten. Mir wurde eine Stundenzahl mitgeteilt und Stundenlohn.
Ich habe die Arbeit dann am 01.08 nicht angetreten. Zur monatsmitte kam dann die Kündigung in der Probezeit fristgemäß zum 27.08.
Damit war das Thema für mich erledigt. Heute hatte ich jedoch auf unserem Konto eine Gutschrift von der Firma. Also im Prinzip mein Lohn. Da kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde dachte ich dass ich auch kein Geld bekomme, da ich ja noch nicht mal arbeiten war.
Habe ich wirklich Anspruch darauf? Versuche schon den ganzen Tag jemanden von der Firma zu erreichen im zu klären ob das seine Richtigkeit hat bevor ich Geld davon ausgebe.
Habt ihr da Erfahrungen?
Mfg A.
Hallo,
auch ein mündlicher Vertrag gilt als Vertrag. Wenn Ihr zum 01.08. keine Auflösung des Vertrages beschlossen habt, besteht das Arbeitsverhältnis. Somit steht auch das Geld zu.
HF Circan
Ja, Sie haben Anspruch auf das Geld. LG
Hallo A,
ist schon ein wenig merkwürdig. Ich würde das Geld erstmal nicht ausgeben. Es könnte sich um ein Versehen der Firma handeln. Gerade bei großen Betrieben dauert manchmal der Informationsfluß etwas, ehe die Personalabteilung die Lohn relevanten Daten an die Lohnbuchhaltung weitergeleitet hat. So kann an Hand der getroffenen Absprachen Lohn berechtnet und gezahlt worden sein. Bei einem Fehler der Firma, kann der zu Unrecht erhaltene Lohn durchaus zurück verlangt werden. Und ich meine - keine Arbeitsleistung - kein Lohn.
LG
Hallo,
tut mir leid, kann zurzeit nicht antworten,
mfg
canuma