Bekomme ich Geld von Versicherung;Sachbeschädigung

Hallo!
Ich habe eine Frage zwecks Sachbeschädigung, ich habe letztens mein Leichtkraftrad auf einer Straße geparkt(war erlaubt) ich war dann ca. 2 Stunden weg, und als ich wiederkam, fumelt jemand an mein Krad rum, er wollte wegrennen, aber ich habe ihn noch gekriegt. Ich mir mein Bike angeschaut, verkleidungen auf beiden seiten gebrochen, die haben die karre über einen bordstein geschoben sagte er. Das problem ist jetzt nur, ich war bei meinem Händler, der schaut sich das an, macht ne probefahrt, und er sagt höchstwarscheinlich steuerkopf verzogen, und jetzt darf ich den rahmen auch noch messen lassen, ob der was abbekommen hat. Ich habe von demjenigen Adresse alles. Muß ich jetzt zu meiner Versicherung, und die das melden, das die sich das Geld holen, weil er gibt es auch zu das er es war, odr muß er zu seiner Versicherung ? Nimmt mir das überhaupt eine versicherung ab, das dabei soviel Schaden entstanden ist, nur vom Bordstein, aber war wirklich so.
Weil die Kosten sind immens, Verkleidung(600€) + Rahmen vermessen (200€) + Steuerkof vielleicht neu(preis noch unbekannt). bezahlt das den seine Versicherung ? danke schonmal für eure antworten.

Martin

Hi Martin,

die wichtigste Frage ist, wie ist es zum Schaden gekommen? Wieso hat der Kerl Dein Mopped „über einen Bordstein geschoben“ und was soll man sich darunter vorstellen?
Ganz Allgemein kann man sagen: Wird ein Schaden durch ein Kraftfahrzeug verursacht, zahlt die Haftpflicht des Verursacherfahrzeugs. Wird ein Schaden von einer Privatperson verursacht, muß diese Person (bzw. seine Privathaftpflicht, sofern vorhanden und sofern es keine vorsätzliche Beschädigung war) den Schaden regulieren. An eigenen Versicherungen würde hier nur eine Kaskoversicherung greifen (wenn z.B. beim Verursacher nichts zu holen ist).

Nimmt
mir das überhaupt eine versicherung ab, das dabei soviel
Schaden entstanden ist, nur vom Bordstein, aber war wirklich
so.
Weil die Kosten sind immens, Verkleidung(600€) + Rahmen
vermessen (200€) + Steuerkof vielleicht neu(preis noch
unbekannt). bezahlt das den seine Versicherung ?

Alle Schäden und sonstigen Kosten, die in Folge eines Haftpflichtschadens dem Geschädigten entstehen sind zu ersetzen. Natürlich muß das Schadensbild auch zum Schadenshergang passen. Ob ein Rahmenschaden beim „schieben über den Bordstein“ (was immer das auch heißen mag) entstehen kann, ist so nicht zu beurteilen. Sollte es sich als ein Versicherungsschaden herrausstellen, wird die zahlende Versicherung natürlich Schadensbild und (angegebenen) Schadensablauf abgleichen.
Aber es ist auch kein Geheimnis, daß gerade bei Moppeds sehr schnell recht hohe Schadenssummen zusammenkommen und watt mutt dat mutt. Wenn Schadenshergang und Schadensbild zusammenpassen, machen Versicherungen i.d.R. auch keine Schwierigkeiten.
Die Frage allerdings, ob und, wenn ja, welche Versicherung hier reguliert, ist mit Deinen Angaben nicht zu beantworten.

Noch was am Rande: Eine persönliche Rechtsberatung wirst Du hier nicht bekommen. Wir können (und dürfen) nur allgemeine Hinweise geben. Gerade bei Haftpflichtschäden würde ich jedem Geschädigten raten sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Diese Kosten muß der Verursacher (bzw. seine Versicherung) ebenfalls tragen und als Geschädigter hat man den Ärger vom Hals und läuft nicht Gefahr irgendwelche teuren Fehler zu begehen.

Gruß Stefan

Sachbeschädigung
Hallo Martin,

wenn Du Deinen Artikel noch um den bestehenden Versicherungsschutz ergänzt (Haftpflicht, Voll- oder Teilkasko) kann man sich hierzu noch ein paar Gedanken machen.

Vom Verursacher wirst Du Dein Geld nur dann bekommen, wenn Du versuchst, es auf dem Privatweg einklagst. Hierzu findest Du sicherlich Hinweise im Forum „Recht“. Selbst wenn der Verursacher eine private Haftpflichtversicherung haben sollte, wird diese wohl nicht für den Schaden aufkommen, da es sich nach Deiner Schilderung um einen versuchten Diebstahl handelt.
Gruß

Norbert

Hallo,
erstmal danke für eure antworten, naja, der wollte die nicht klauen, nur rumschieben, so sah es auch von weiten aus, und dabei ist halt etwas kaputt gegangen,was ich ihm auch glaube, dass er es nicht fahrlässig gemacht hat, er wollte halt nur bissl rumschieben etc., der war halt angetrunken.

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er wollte halt nur
bissl rumschieben etc., der war halt angetrunken.

Hört sich sehr komisch an - sorry - nur ein bisschen rumschieben?!? Ich bin mir sicher, da müsst Ihr Euch bei einem Versicherer was anderes einfallen lassen!!

Hallo Stefan,

da eine Privathaftpflicht aber kein Zwang ist, würde ich den RA erst nehmen, wenn ich weiß, dass da auch eine Versicherung da ist, die überhaupt leisten würde. Denn der weitere Punkt ist der Vorsatz.

Gruß
Marco