Hallo!
Als erstes möchte ich Dir mitteilen, daß ich der Letzte bin, der Andere verurteilt und dann noch dumm kommt. Wir kennen uns doch gar nicht und außerdem möchte ich bei „Wer weiß was“ echt helfen.
So, lebt Ihr in einer Gemeinschaft oder kannst Du nachweisen, daß Du alles alleine bestreitest? D. h. Wäsche waschen, eigener Kühlschrank, eben alles, was alleine bewerkstelligt werden kann und muß. Du solltest auch dringlich beweisen können, daß Du nichts von Deinen Eltern und Geschwistern bekommst, da die auch nichts haben. Denn dann steht Dir mehr zu, als das, was Dir nun als Hartz 4 –Bittsteller zugeordnet wird. (Ungefähr 359 €, zuzüglich Miete, Du hast doch eine Untermietvertrag?, Wasser und Heizkosten).
Allerdings mußt Du nun einen schriftlichen Antrag stellen und diesen kurz begründen. Bitte mach das grundsätzlich alles nur schriftlich, behalte einen Durchschlag oder eine Kopie und wenn es nicht anders geht, mit Zeugen, einen sogenannten Beistand.
Gleichzeitig, ich nehme an Du bist in medizinischer Behandlung, lässt Du Dir ein Attest vom Arzt ausstellen, das Du psychische nicht belastbar und deshalb krank bist. Das hebst Du Dir gut auf.
Mit einer Kopie davon stellst Du beim Versorgungsamt einen Antrag auf einen Behindertenausweis.
Nach Höhe der Behinderung erhältst Du auch Zuschüsse vom Amt.
Wenn Du etwas vom Amt bekommen möchtest, dann stelle immer einen schriftlichen Antrag. Wenn die Herren und Damen, die über Leben und Wohlbefinden diesen ablehnen, mußt Du immer, innerhalb von vier Wochen in den begründeten Widerspruch gehen. Danach beim Sozialgericht klagen.
Weiterhin stellst Du einen schriftlichen Antrag auf Eingliederungshilfe und d Hilfe bei der Vermittlung eines, auf Deine medizinische Bedürfnisse bezogenen Arbeitsplatz.
Tschüß