Bekomme ich Hartz4?

Hallo,

bin jetzt 1 Jahr Arbeitslos und das ALGI ist abgelaufen.

Ich lebe mit meinem Bruder (Vollverdiehner) im Haus meines Vaters (Haus wird noch abbezahlt, er ist Frührentner und macht einen kleinen ((ich glaube 400 Euro)) Job), Eltern getrennt und Mutter lebt mit Freund zusammen.
Habe eine Ausbildung und bin 23 Jahre alt.

Steht mir irgendeine Leistung zu?

Und ja, ich will arbeiten. Aber es ist nicht einfach außerdem belasten mich psychische Probleme. Also bitte nicht gleich verurteilen mit „geh doch einach arbeiten!“

Danke, Gruß!

Hallo,

wahrscheinlich nicht, da es automatisch eine BG wird. Sorry.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen / Anfrage stellen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Hallo, ich würde auf jeden fall einen antrag stellen.

Hallo,
ich verurteile Niemanden der arbeiten will, denn ich weiß wie schwer es ist Arbeit zu finden, egal wie alt man ist.
Natürlich steht Dir eine Unterstützung durch das Jobcenter zu.
Du musst Dich bei Deinem zuständigen Jobcenter ( ehemals ARGE ) melden, wenn es die Arbeitsagentur nicht schon getan hat von der Du bisher ALG 1 bezogen hast. Dort musst Du Dich Arbeitsuchend melden und einen Antrag auf ALG 2 stellen. Alle notwendigen Auskünfte erhältst Du dort, was Du dann alles vorlegen musst ( Mietvertrag, Versicherungen, Kontoauszüge usw. )
Also, wende Dich unverzüglich an das Jobcenter damit Du kein Geld verlierst.
Beste Grüße, Manfred

Hallo!
Als erstes möchte ich Dir mitteilen, daß ich der Letzte bin, der Andere verurteilt und dann noch dumm kommt. Wir kennen uns doch gar nicht und außerdem möchte ich bei „Wer weiß was“ echt helfen.
So, lebt Ihr in einer Gemeinschaft oder kannst Du nachweisen, daß Du alles alleine bestreitest? D. h. Wäsche waschen, eigener Kühlschrank, eben alles, was alleine bewerkstelligt werden kann und muß. Du solltest auch dringlich beweisen können, daß Du nichts von Deinen Eltern und Geschwistern bekommst, da die auch nichts haben. Denn dann steht Dir mehr zu, als das, was Dir nun als Hartz 4 –Bittsteller zugeordnet wird. (Ungefähr 359 €, zuzüglich Miete, Du hast doch eine Untermietvertrag?, Wasser und Heizkosten).
Allerdings mußt Du nun einen schriftlichen Antrag stellen und diesen kurz begründen. Bitte mach das grundsätzlich alles nur schriftlich, behalte einen Durchschlag oder eine Kopie und wenn es nicht anders geht, mit Zeugen, einen sogenannten Beistand.
Gleichzeitig, ich nehme an Du bist in medizinischer Behandlung, lässt Du Dir ein Attest vom Arzt ausstellen, das Du psychische nicht belastbar und deshalb krank bist. Das hebst Du Dir gut auf.
Mit einer Kopie davon stellst Du beim Versorgungsamt einen Antrag auf einen Behindertenausweis.
Nach Höhe der Behinderung erhältst Du auch Zuschüsse vom Amt.
Wenn Du etwas vom Amt bekommen möchtest, dann stelle immer einen schriftlichen Antrag. Wenn die Herren und Damen, die über Leben und Wohlbefinden diesen ablehnen, mußt Du immer, innerhalb von vier Wochen in den begründeten Widerspruch gehen. Danach beim Sozialgericht klagen.
Weiterhin stellst Du einen schriftlichen Antrag auf Eingliederungshilfe und d Hilfe bei der Vermittlung eines, auf Deine medizinische Bedürfnisse bezogenen Arbeitsplatz.
Tschüß

Ihnen stehen Leistungen zu

Erst einmal: niemand wird dich verurteilen, ganz sicher nicht!
Zu deinen Fragen: du bekommst automatisch einen Antrag auf ALG 2, diesen sehr sorgfältig ausfüllen (bei Fragen dazu gerne wieder hier melden), du mußt angeben, wie deine Familien- und Wohnverhältnisse sind (dazu zählen dann auch die Einkommen deiner Familie, das Haus etc… Alles, und das ist sehr wichtig, mit Belegen, Kopien von Verträgen etc. belegen; und zwar von jedem im Haus befindlichen Bewohner)Ihr seid dann eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft.
Da du unter 25 bist, gelten besondere Regeln in einem Jobcenter, d.h. du wirst auch besonders gefördert werden.
Was deine psychischen Probleme betrifft: der/dem Sachbearbeiter/in sofort sagen; evtl. wird man dich zu einem Amtsarzt schicken, der deine Arbeitsfähigkeit bescheinigt. Das ist nur von Vorteil, also keine Angst! Dann weißt du selbst woran du bist, und wie du dich in Zukunft orientieren kannst, bzw. willst.
Kopf hoch, alles halb so schlimm! Wichtig ist wirklich, daß du den Antrag sehr sorgfältig ausfüllst.
Alles Gute und liebe Grüße
Annette

Ich würde einfach einen Antrag stellen! Der muss ja bearbeitet werden!!!
Weil ich kenne ja deine Einnahmen und Ausgaben nicht !

Besprich das mit dem ALG2 Berater. Die beißen nicht wenn man sich ihnen gegenüber nett verhält.

Hallo, es kommt nicht darauf an, ob du arbeiten WILLST, sondern ob du erwerbsfähig bist.

  • Kannst du jeden Tag mindestens 3 Stunden zur Arbeit gehen und dem Arbeitsmarkt damit regelmäßig zur Verfügung stehen?
    Dann bekommst du zumindest mal den Regelsatz (364Euro) (sofern dein eigenes Vermögen nicht über 4200 Euro hinaus geht) denn Du hast eine abgeschlossene Ausbildung und damit sind deine Eltern aus der Unterhaltspfklicht raus. Brüder müssen sowieso nicht füreinander aufkommen.
    Kosten für Unterkunft (KDU) wirst du wohl nicht dazu bekommen, da dein Vater dir den Wohnraum ja kostenfrei zur Verfügung stellt, aber das ist eine Einzelfallentscheidung deines Jobcenters. Grundsätzlich klingt es nach ALG II-Anspruch.

Stelle einfach den Antrag. Kannst du nicht täglich mindestens 3 Stunden arbeiten und das absehbar auch das nächste halbe Jahr nicht*, dann kannst Du evtl. bei deiner Gemeinde einen Antrag auf Sozialgeld stellen. *aber das muss von einem arzt bescheinigt sein!

Hallo,

erstmal vorweg ich vorurteile nicht schon gar nicht wenn es jemanden schlecht geht, es reicht eh schon wenn ma die Arbeit verliert und arbeitslos ist… Nur des mit dem Jopcenter wird bestimmt nicht leicht, viel wird da leider nicht zu erwarten sein, weil die einsparen wo sie können und wenn noch Eltern usw. da sind die Einkommen haben, müssen die Aufkommen, aber erst mal am besten Antrag stellen, die rechnen das schon aus wieviel Ihnen noch zusteht, da Sie ja auch versichert werden müssen. Und mein Rat noch wenn Sie gesundheitliche Probleme haben wie auch zu beispiel Depressionen, bitte verstehen sie es nicht falsch, gehen Sie zu Psychologen, der hilft ihnen, glauben Sie mir, ich meins gut…der gibt ihnen auch Tips wegen der Jobcenter.
LG Elfie

Hallo,

danke für Ihre Anfrage.

Sie müssen nicht extra betonen, dass Sie arbeiten wollen. Das glaube ich IHnen.

Ob Sie einen Ansprch auf Arbeitslosengeld II haben, klärt sich, wenn Sie einen Antrag stellen.

Vom heimischen Computer kann ich das ohne Unterlagen nicht beurteilen.

Guten Tag.

Haben Sie in dem Haus eine eigene Wohnung mit Küche und Bad? Wenn ja, dann können Sie die Leistungen beantragen. Haben Sie keine eigene Wohnung, da muss Ihr Vater für sich und für Sie Leistungen beantragen, da Sie noch unter 25 Jahre alt sind.

Hi, ich denke mal, dass dir tatsächlich Leistungen zustehen. Das EK deines Bruders interessiert grundsätzlich garnicht. Eher das deines Vaters, da er grundsätzlich Unterhaltspflichtig ist, bis du 25 Jahre alt wirst.

Es wird wahrscheinlich so aussehen: Dir steht die Regelleistung und ein Drittel der Miete zu sowie ein Drittel der Heizkosten (Ihr wohnt ja zu dritt in der Wohnung). Davon könnte evtl. das EK deines Vaters abgezogen werden, aber nur soweit, wie er es nicht selber zur Deckung des eigenen Lebensunterhaltes braucht. Wenn er tatsächlich nur 400 € bekommt, dann braucht er diese devinitiv zur Deckung, selbst wenn er noch Rente bekommen sollte.

Ich geh also davon aus, dass du Leistungen bekommen solltest. Einfach mal beantragen.

Gruß
Alex

Hallo,

erst einmal Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte. Bitte teilen Sie mir doch kurz mit, ob Sie noch eine Antwort benötigen, oder ob Ihnen schon weitergeholfen wurde.
Danke Nele

sorry, hatte Urlaub Habe es erst jetzt gelesen.

Einfach einen ALG II Antrag stellen.

Ich gehe davon aus, dass Ihr Bruder im Haus seinen eigenen Haushalt führt.

Hallo
Ja du bekommst ALG II.
Du wirst weil U25 mit deinem Bruder gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft gerechnet. d.h. du beantragst ALGII aber er muss seine Verdienst und Rentenbescheide vorlegen.
Oder du arbeitest einen Untermietvertrag bei deinem bruder aus, mit fester Miete und Umlagekosten. so das du angeben kannst du lebst nicht mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft.
also gertennte Zimmer, unterteilte Schränke (besser noch eigenen) aufgeteilten Kühlschrank u.s.w. Dann erhälst du volles ALG II für dich.