Hallo Karin,
Harz 4 bekommt Jede®, der/die nicht (mehr) ALG-1 bekommt und grundsätzlich arbeitsfähig ist.
D.h. die Abrenzung ist arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig.
Das ALG-2 (Harz-4) besteht in den alten BL aus derzeit 351,-/monatlich plus Miete für eine angemessene Wohnung (von der Komune beigesteuert).
Hier ein paar Tips:
-Die sog. ARGE ist ein gemeinschaftliches lokales Projekt der Arbeitsämter und der Komunen (Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe).
-Die Mitarbeiter sind oft vom ehem. Sozialamt und entsprechend scharf im persönlichen Auftreten.
-Bei der ARGE wird nicht viel gefördert, sondern mehr gefordert.
-Bei der ARGE haben Sie eher keinen direkten Ansprechpartner mehr, sondern Sie ziehen ihr Los und warten mit den ganzen anderen Kunden, bis Sie aufgerufen werden und in das Büro kommen, das gerade frei ist. Das sind viell. Wahrscheinlich Büros für 2 Schreibtische…
-Achten Sie verstärkt auf Ihre Eigeninitiative in Sachen Bewerbungen - auch wenn Sie glauben, daß Sie ohnehin bei einer best. Firma nicht genommen werden. Die Hauptsache: Dokumentieren Sie Ihre andauernden Bewerbungsbemühungen!
-Rechnen Sie damit, daß die Arge regelmäßig Ihre Finanzen kontrolliert. Sie hat Einsicht in einfach ALLES. Außerdem muß ALG-2 6-monatig neu beantragt werden. Das wird benutzt um Sie mit ihren Kontoauszügen und den geleisteten Bewerbungsleistungen antanzen zu lasssen. Also führen Sie Listen und sammeln Sie (Ablehunungs)bescheide sorgfältig.
-Denken Sie dran: Nichts verlangen, sondern hoffen, daß man Ihnen nicht „an den Karrren fahren kann“. Rein formal ist es nicht zuviel verlangt, was dort beachtet werden muß: Eingeninitiative bei den Bewerbungen und saubere Finanzern, also kein mißbräuchlicher Umgang.
-Grundsätzlich ist jede Arbeit zumutbar. Aber Sie müssen nicht auf ein Baugerüst steigen, wenn Sie nicht schwindelfrei sind etc.
-Leiharbeit muß nicht akzeptiert werden. Außerdem kann Teilzeitarbeit oder Arbeit die mit weniger als 70% des Tariflohnes vergütet wird, ebenfalls folgenlos abgelehnt werden. Arbeitsorte die mehr als ich glaube 50km vom Wohnort entfernt sind, sind ebenfalls „freiwillig“. Wenn man Ihnen solche Vorschläge macht, können Sie mit dem entspr. Verweis einfach ablehnen.
-Ältere Harz-4_Bezieher werden oft gezwungen, früher in Rente zu gehen.
-angemessenes Wohneigentum darf behalten werden. Ebenfalls ein angemessenes Fahrzeug. Mit Vermögen sihet es leider ganz anders aus. Außerdem kann man Sie z.B. zwingen, aus einer entwaigen Lebensversicherung auszusteigen. (-> Sozialhilfedenke: Wer noch was hat, braucht das ned!)
-Bescheide der lokalen ARGE(n) werden bundesweit sehr häufig vor den Sozialgerichten angefochten. Harz-4-Bezieher können dort kostenlos Einspruch erheben, weshalb jedes Sozialgericht auch jederzeit ungefähr 2500 entprechende Verfahren am Hals hat. Die Entscheiodungen dort ergehen im 5-Minuten-Takt, Sie werden aufgerufen und ihr Anliegen wird entwerder gewürdigt oder verworfen. Weil die ARGE die ARGE ist, leigen Ihre Chancen ziemlich gut. Sie können z.B. die Auflösung von Kapitalanlagen verhindern, wenn Sie geltend machen können, daß es unwirtschaftlich wäre usw. Oft wird dort auch wegen den Mietzuschüssen gefochten, aber das interessiert Sie ja nicht, vorausgesetzt daß ihr Wohneigentum angemessen ist…
-Riester ist Harz-4 geschützt. Vielleicht können Sie mit dem Anbieter vereinbaren, daß Sie nur noch 5€/monatlich einzahlen, solange Sie Harz-4 sind.
Wie kommt man da wieder raus?
Ganz einfach: Wenn Sie nicht gerade im Lotto gewinnen oder sich ein Millionär für Sie interessiert, benötigen Sie wirklich einen Job.