Bekomme ich keine Krankenvers. mehr ?

Hallo,
neine habe ich noch nicht, haben sie eine Idee wo ich das am besten tue ??
MFG
Katrin

Hallo,
neine habe ich noch nicht, haben sie eine Idee wo ich das am
besten tue ??
MFG
Katrin

Guten Morgen Katrin

darf ich von dir ein paar Eckdaten haben? Dein Geburtstag und gibt es Erkrankungen die eine Annahme erschweren könnten ?

Würde Dir dabei gerne helfen.

MfG
Anja

Hallo,

es gibt so ein Spruch, der besagt: „Einmal privat, immer privat“

Hallo,
so einfach ist dies nicht, wenn keine Versicherungspflicht - wie bei dir als Selbstständiger der Fall - besteht !! Ich würde einmal unverbindlich bei verschiedenen gesetzlichen KK (AOK,BARMER,DAK, BKK) nachfragen; ansonsten bleibt nur die private KV, wobei ich mich frage, wie du seit 2008 versichert warst bzw. warum dir von der Privatversicherung gekündigt wurde ?
VG
ayro

Hallo Shaila 123,

warum wurde die Kündigung ausgesprochen?
Wenn es Beitragsrückstände waren, muß die PKV Sie wieder aufnehmen. Wenn es z.B. „Vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung“ war, also bei den Gesundheitsfragen geschummelt, dann gibt es immer noch den Basistarif, der keine Gesundheitsfragen hat.

Mfg
Ossi199

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo Anja,
im Grunde erkundige ich mich wegen eines freundes,da er so schnell aufgibt.
er hat keinerlei vorerkrankung geb.10.04.1956, es wäre total nett wenn sie uns helfen könnten.
MFG
Katrin

Hallo,
ich habe gedacht als selbständiger kommt man nicht in eine gesetzliche KK ?? Die private KK würde 2008 geküntigt wegen beitragsrückstand, seit dem gab es keine versicherung.
MFG
Katrin

Guten Morgn

ich werde Ihnen vorab ein Angebot erstellen, dazu benötige ich noch den Vollständigen Namen sowie eine E-mail Adresse wo ich das dann hin senden kann.

MfG
Anja

Das kann nicht sein denn wir haben in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.

Ich bin seit 2008 von meiner privaten Krankenversicherung
gekündikt wurden,ich möchte jetzt eine neue
Krankenversicherung abschließen und muste erfahren das mich
keiner mehr nehmen kann, stimmt das bekomme ich als
selbstäntiger keine Private oder gez. Krankenversicherung ???

Hallo, es kommt auf dein Einkommen an ! Wenn dies unter der KV-Pflichtgrenze liegt (ca. 4000,- € mtl. aber bitte bei KK nachfragen), kannst du soweit ich mich erinnern kann, auch eine frw. Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen KK beantragen. Es gilt weiterhin meine vorherige Antwort nach dem Motto, fragen kostet nichts. Allerdings bringts das nur, wenn keine Beitragsrückstände entstehen.

VG
ayro

Hallo Anja,

hier sende ich Ihnen den Namen meines Freundes und meine E-Mail Adresse, ich gebe Ihr Angebot dann weiter wenn Sie bitte noch eine Tel. hinzufügen würden wo sich mein Freund dann melden könnte wäre super :smile:

Name: Werner Krack geb. 10.04.1956 in Schlüchtern
Beruf: selbstäntig
E-Mail: [email protected]

MFG
Katrin

Hallo!

Doch, aber eine Zwangsaufnahme gilt nur für den sogenannten Basistarif, ansonsten gilt Vertragsfreiheit.

Viel Erfolg!

Ich bin seit 2008 von meiner privaten Krankenversicherung
gekündikt wurden,ich möchte jetzt eine neue
Krankenversicherung abschließen und muste erfahren das mich
keiner mehr nehmen kann, stimmt das bekomme ich als
selbstäntiger keine Private oder gez. Krankenversicherung ???

Du musst auf dem Basistarif bestehen, alle privaten Krankenversicherer müssen Dich nehmen ausser, die, die dich gekündigt hat. Teuer wirds aber, und Du musst Beiträge nachzahlen.

doch es gibt grundsätzlich ein Zugangsrecht zur Krankenversicherung. sehr wahrscheinlich müssen Sie aber die Beiträge für die Lücke nachzahlen. da ich mich aber mehr im leistungsrecht auskenne, fragen sie lieber bei der kasse nochmal nach und erwqähnen sie den paragraphen 5 Abs. 1 S.1 Nr. 13 SGB V…

Das kann ich so nicht beantworten… Beitragsrückstände??

Das kann ich so nicht beantworten… Beitragsrückstände??

Hallo,
2008 hat die damalige prvate krankenvers. meinem bekanten geküntigt da er beitäge nicht mehr gezahlt hat warum auch immer … seiddem ist er ohne versicherung, die schulden wurden bei der vers. inzwischen gezahlt.

Da kann man sicherlich etwas machen, bei Interesse: 0177/6814824

Mit freundlichen Grüßen

Der Firmengründer (und Versicherungsmakler/Honorarberater)

sorry war im urlaub:

hallo,
wie alt bist du denn?
also der grundsatz ist, dass du in die versicherung musst die als letzte deine versicherung war! die müssen dich nehmen.
gesetzlich geht nur wenn du die versicherung im vorfeld gekündigt hattest und nicht älter als 55jahre bist.
gruss anna