Ich bin seit 2008 von meiner privaten Krankenversicherung gekündikt wurden,ich möchte jetzt eine neue Krankenversicherung abschließen und muste erfahren das mich keiner mehr nehmen kann, stimmt das bekomme ich als selbstäntiger keine Private oder gez. Krankenversicherung ???
Guten Tag,
die Auskunft ist nicht richtig.
Als Selbständige kommen Sie zwar nicht in die gestzliche Kasse, können sich aber privat krankenversichern.
Durch die Versicherumngspflicht seit 01.01.2009 sind allerdings die Beiträge nachzuentrichten, jedenfalls nach gesetzlichen Vorschriften.
Der Beitrag richtet sich nach dem Alter und Gesundheitszustand.
Wenn dieser gut ist sehe ich keine Schwierigkeiten, außer Sie ahben die Altersgrenze überschritten.
Sie haben qweitere Fragen? Gerne unter 07621-18777.
Mit freundlichem Gruß
Harald
Hallo Harald,
ich danke Ihnen für Ihre Auskunft, gerne hätte ich noch gewusst was die Altersgrenze ist, da ich für einen Freund gefragt habe.
Mit freundl. Gruß Shaila123
Guten Tag,
mit der Altersgrenze ist das Höchsteintrittsalter gemeint.
Manche Versuicherer nehmen z.B. nur Personen bis 65 Jahre auf.
Gruß
Harald
Hallo Harald,
ich danke Ihnen für Ihre Auskunft, gerne hätte ich noch
gewusst was die Altersgrenze ist, da ich für einen Freund
gefragt habe.
Mit freundl. Gruß Shaila123
Hallo
aaus welchen Gründen wurden sie gekündigt???
MfG
Anja
Ich bin seit 2008 von meiner privaten Krankenversicherung
gekündikt wurden,ich möchte jetzt eine neue
Krankenversicherung abschließen und muste erfahren das mich
keiner mehr nehmen kann, stimmt das bekomme ich als
selbstäntiger keine Private oder gez. Krankenversicherung ???
Kein Problem, jede PKV muss dich aufnehmen im Basistarif.
Hallo, in die gesetzliche Krankenkasse können sie leider nicht zurück da sie keine sie privat versichert waren und somit keine gültigen Vorversicherungszeiten nachweisen können. Eine private Krankenversicherung MUSS sie aufnehmen. Sie hat per Gesetz keine Möglichkeit mehr sie abzulehnen.
Viele Grüße
Hallo Anja,
ich danke dir für deine Antwort
Die Versicherung ist 2008 wegen Beitragrückstand geküntigt wurden.
M.f.G. Shaila 123
Das sind zu wenige Angaben, um eine fundierte Antwort zu geben.
Das sind zu wenige Angaben, um eine fundierte Antwort zu
geben.
Hallo,
ich versuche Ihnen es besser zu erklären:2008 wurde ich von meiner damaligen privaten Vers. geküntigt wegen Beitragsrückstand,habe mich bis heute nicht gekümmert mich neu zu versichern, da ich selbstäntig bin kann ich nicht in die gesetzliche Vers.: Mir wurde nun heute mitgeteilt das mich auch keine private mehr nimmt !!!
Können Sie den Beitragsrückstand begleichen?
Können Sie den Beitragsrückstand begleichen?
Der Rückstand ist beglichen, die letzte Zahlung habe ich über den Gerichtsvollzieher bezahlt vor etwar einen Monat.
Dann ist die Sache nicht ganz hoffnungslos. Ein auf PKV spezialisierter Versicherungsmakler wird Sie unter bringen können!
Dann ist die Sache nicht ganz hoffnungslos. Ein auf PKV
spezialisierter Versicherungsmakler wird Sie unter bringen
können!
„Nicht ganz hoffnungslos“ das hört sich nicht gerade gut an, da muss ich mich auf die suche machen, denn mein jetztiges Versicherungsbüro hat mir keinen guten hoffnungen gemacht.
Ich danke Ihnen für Ihre hielfe.
Gruß Katrin
Hallo Anja,
ich danke dir für deine Antwort
Die Versicherung ist 2008 wegen Beitragrückstand geküntigt
wurden.
M.f.G. Shaila 123
Und wie bist du gerade versichert ??
oder seit 2 jahren ohne Versicherung ???
Hallo,
seit 2 jahren ohne versicherung, da sich nie drumm gekümmert wurde !!
Hallo,
seit 2 jahren ohne versicherung, da sich nie drumm gekümmert
wurde !!
Hallo
du das ist schlecht da es in Deutschland eine versicherungspflicht gibt die besagt das jeder eine GKV oder PKV haben muß und wenn du nun dich wieder versichern willst mußt du anteilig Strafbeitrag zahlen.
Was machst du denn beruflich ??? Bist du angestellt oder Selbständig ???
seit jahren schon sebständig !!!
Hallo,
doch, Du bekommst eine Krankenversicherung. Als Selbständige kommst Du nicht in die GKV. Die Private muß Dich nehmen, mindestens im sog. Basistarif. Frag gezielt nach und verlange diesen Tarif. Allerdings mußt Du Dich wegen der Verletzung der Versicherungspflicht in den letzten zwei Jahren auf Strafzahlungen (Nachzahlungen!) einrichten. Außerdem ist der Beitrag im Basistarif relativ hoch je nach dem, wie alt Du bist. Beiß in den sauren Apfel, wenn Du länger wartest, mußt Du noch höhere Strafzahlungen leisten.
seit jahren schon sebständig !!!
ok dann sind Sie versicherbar aber es kommt auf Sie eine Gesundheitsprüfung und wie schon gesagt der Strafbeitrag zu.
Haben Sie sich schon eine Gesellschaft raus gesucht ???
Wo man einen probe Antrag einreicht ???
MFG
Anja