Hi,
habe folgende Frage: seit dem 09.02.2010 arbeite ich für eine Leihfirma. Vorher war ich ca.11 Monate arbeitslos und habe ALG1 bekommen. Ich weiß, daß ich jetzt durch den geringen Stundenlohn weniger bekomme als wie vom Arbeitsamt, ich weiß auch, daß ich weiterhinn Wohngeld und Kindergeldzulage beantragen kann, weiß aber nicht ist, ob ich auch irgend welche Zulagen weiterhinn vom Arbeitsamt beantragen kann. Würde mich freuen, wenn mir das einer beantworten würde.
Hallochen
Also eines ist sicher,.,.sobald du auch nur einen cent vom arbeitsamt bekommst,.,.iss dat WOHNGELD weg !!!
Mustest oder wolltest in diese Leihbude ???die werden reich,.,.und DIR gehts besch. wie vorher !!!
aber soweit ich weis wenn du arbeiten gehst,.,.sollst um die 200 mehr raus haben wie das geld vom amt,.,sonst gleichen die das aus,.!?
viel glück…
Guten Tag.
Also von der Agentur für Arbeit gibt es keine finanzielle Zuschläge.
Entweder beantragen Sie das Wohngeld und Kinderzuschlag oder Sie können probieren Arbeitslosengeld 2 bei der zuständigen Arge zu beantragen.
ALG1 bekommen. Ich weiß, daß ich jetzt durch den geringen
Stundenlohn weniger bekomme als wie vom Arbeitsamt, ich weiß
auch, daß ich weiterhinn Wohngeld und Kindergeldzulage
beantragen kann, weiß aber nicht ist, ob ich auch irgend
welche Zulagen weiterhinn vom Arbeitsamt beantragen kann.
Hallo,
soweit mir bekannt ist gibt es die Möglichkeit der sogenannten Aufstockung.
Wo allerdings die Grenzen (Einkommen) liegen ist mir leider nicht bekannt.
Leider ist es derzeit so in Deutschland, das es sich immer weniger Lohnt zu Arbeiten, was ja auch einige Politiker bemängeln.
Und wenn ich dann sehe das ich für 48 h / Woche genauso viel raus bekomme wie als Harz IV Empfänger oder sogar weniger, dann frag ich mich wirklich wo da die Logik oder wie es von Amtswegen heißt die Zumutbarkeit liegt.
Gruß
Hans