Bekomme ich rente mit 50 % behinderung?

ich bin 35 jahre alt und bin 50 % behindert kännt sich da jemand aus könnte ich rente bekommen oder nicht und wenn ja wo kann man das beantragen und weiss vielleicht jemand wieviel man bekommt?

ich bin 35 jahre alt und bin 50 % behindert kännt sich da
jemand aus könnte ich rente bekommen oder nicht und wenn ja wo
kann man das beantragen und weiss vielleicht jemand wieviel
man bekommt?

Also ich glaube nicht das man da eine Rente bekommt. Jeden falls weiß ich es auch
nicht!
LG v. Josef

ich bin 35 jahre alt und bin 50 % behindert kännt sich da
jemand aus könnte ich rente bekommen oder nicht und wenn ja wo
kann man das beantragen und weiss vielleicht jemand wieviel
man bekommt?

Guten Tag Fr. Fuzakova,
mit dieser Frage würde ich mich an die deutsche Rentenversicherung wenden. Sie haben ihre persönlichen Daten bezüglich der Rente und sind gern bereit Auskünfte zugeben. Ich schreibe ihnen mal die Adresse und die Telefonnummer.
Deutsche Rentenversicherung
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Telefon 030/865-0

Vielleicht ist das Servicetelfon kostenlos:
Servicetelefon 0800 100048070

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg
Friedhelm Schmoll

ich bin 35 jahre alt und bin 50 % behindert kännt sich da
jemand aus könnte ich rente bekommen oder nicht und wenn ja wo
kann man das beantragen und weiss vielleicht jemand wieviel
man bekommt?

einen rentenanspruch hast du, wenn du mind. 5 jahre in die rentenkasse einbezahlt hast. die bfa in berlin prüft nach antrag ob du berufsunfähig bist und kann eine teil oder vollrente nach gutachten feststellen. ich glaube nicht, dass es vom grad der behinderung abghängt. das wird dir aber die bfa aber erklären können. gruß

Sorry, leider kann ich diese Frage nicht beantworten, da ich weniger theoretisch/rechtlich sondern eher praktisch mit Behinderten arbeite.

Viele Grüße

ich bin 35 jahre alt und bin 50 % behindert kännt sich da
jemand aus könnte ich rente bekommen oder nicht und wenn ja wo
kann man das beantragen und weiss vielleicht jemand wieviel
man bekommt?

Hallo,

der Grad der Beinderung hat ncihts mit der Rente zu tun. Für eine Erwerbsunfähigkeits oder Erwerbsminderungsrente am besten mal einen Termin mit der Rentenverscihuerung machen.

Gruß

Wolfgang

ich bin 35 jahre alt und bin 50 % behindert kännt sich da
jemand aus könnte ich rente bekommen oder nicht und wenn ja wo
kann man das beantragen und weiss vielleicht jemand wieviel
man bekommt?

Die Frage kann ich so pauschal nicht beantworten. Wie kam es zu der Behinderung? War es eine Krankheit oder ein Unfall? Ich gebe hier den Rat, sich ausführlich mit dem Hausarzt zu bereden. Er kann auch helfen, wenn es darum geht einen Antrag zu stellen. Auch die Rentenstelle ich gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Sind Sie schon im Besitz eines Schwerbehindertenausweises? Auch steuerliche Erleichterungen sind möglich. Ist eine eventuelle Pflegestufe festgelegt?
Für den Bereich der privaten Rentenzahlung gebe ich folgenden Hinweis. Haben Sie eine Unfallversicherung und beträgt die Behinderung lt. Gliedertaxe 50 %, haben Sie Anspruch auf eine mtl Unfallrentenzahlung bis zum Lebensende, sofern Sie diese Leistung in Ihre Unfallversicherung eingeschlossen haben. Es gibt auch Tarife, wo der Vertrag beitragsfrei weiter läuft.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsrente sollten Sie sich unbedingt mit Ihrem Versicherungsvertreter verständigen.

ich bin 35 jahre alt und bin 50 % behindert kännt sich da
jemand aus könnte ich rente bekommen oder nicht und wenn ja wo
kann man das beantragen und weiss vielleicht jemand wieviel
man bekommt?

das versorgungsamt hat nicht mit der rentenversicherung zu tun !!! folgenden weg mußt du gehen: antrag bei rentenversicherung stellen, darin mußt du alle ärtze die dich wegen deiner behinderung behandelt haben angeben, ausserdem mußt du auch krankenhausaufenthalte angeben (operationen) die rentenversicherung holt sich dann alle unterlagen und macht sich ein erstes bild, und lädt dich dann anschließend zu einer untersuchung ein. dort sollest du GENAU schildern was mit dir los ist, (jedes wort ist wichtig) dann heißt es abwarten und gegebenenfalls einspruch einlegen. vG