Ich habe eine frage? Ich arbeite als Arbeitsnehmer in Deutschland. Meine Familie wohnt in Polen. Von der Familiekasse bekomme ich Kindergeld. Bekomme ich auch Trennungsgeld ? Bitte um Antwort per e-mail [email protected] oder auf forum.
Guten Tag Roger007.
Gemäß § 1 Abs 2 Trennungsgeldverordnung (TGV) wird Trennungsgeld nur in Fällen von Abordnungen, Versetzungen oder Einstellungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung gewährt.
Sofern Sie nicht - direkt oder indirekt - beim Bund oder bei einem der Bundesländer beschäftigt sind und keine solche Maßnahme wahrnehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Trennungsgeld.
Schönen Gruß,
Thorsten.