Ich wohne in einer 1-Raumwohnung bis Ende des Monats und gleichzeitig beginnt mein Einstieg ins Arbeitsleben (als Erzieherin). Da ich merke, dass meine Wohnung für mich und meinen Freund zu klein ist brauche ich eine Größere (Waschmaschine passt nicht in die Wohnung, Küche und Wohnzimmer sind zusammen, man hört alle Geräusche, zur Vorbereizung auf die Arbeit habe ich kein Rückzugsmöglichkeit, etc…). In meiner Klasse wird von einigen der Umzug erstattet bzw. sie bekommen Beihilfe von der Arge. Meine Eltern meinten dass ich ja bestimmt eh nichts kriege, weil nur Harz4- Empfänger oder welche die auch Bafög bekommen etwas kriegen. Beides trifft bei mir nicht zu. Ich finde das echt ärgerlich,dass die bevorzugt werden. Ohne dass ich alle über einen Kamm schere (!) habe ich in meiner Klasse die Erfahrung gemacht, dass genau Diejenigen rauchen, gemachte Fingernägel haben, sich jeden Tag in der Cafeteria etwas kaufen, ich hingegen sehr sparsam bin. Von meinen Eltern bekomme ich 200 € und meine Wohnung bezahlt, ich meine das ist ja nett und ich möchte mich ja hier auch nicht ausheulen. Ich würde einfach auch gerne mal finanzielle Unterstützung bekommen. Vielleicht bekomme ich ja hier Tipps dafür was ich in solch einen Antrag an die Arge reinschreiben könnte und was nicht angemessen ist. Danke schon mal!
Liebe Grüße Miriam
Sei gegrüßt,
vor weg, ich halte Deine Einstellung für weit aus vernünftiger als auf Kosten des Staates zu leben. Jedoch ist es gesetzlich tatsächlich so, dass man den Umzug vom Jobcenter nur erstattet bekommt, wenn man auch Harz 4 (Alg II) erhält. Jedoch kannst Du beim Jobcenter einmal fragen gehen, wie es mit der Übernahme einer Grundausstattung ausschaut. Es gibt hier keinen Rechtsanspruch für nicht AlgII-Bezieherinnen. Aber fragen schadet ja nicht.
Wenn Du Deine Ausbildung beendet hast und Dein eigenes Einkommen erzielst, ist das Einkommen Deiner Eltern für die Berechnung nicht mehr zu Grunde zu legen. Was die Bewilligungschancen für Dich erhöht.
Einen BaföG-Anspruch halte ich für ausgeschlossen, da dieser nur während eines Studiums oder einer Meisterausbildung besteht.
Alternativ könntest Du noch auf der Wohngeldstelle nachfragen gehen und einen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen. Auf dem Wege könntet Ihr vielleicht einen Zuschuss zur Wohnungsmiete bekommen.
Viele Grüße
Mathias
Ich wohne in einer 1-Raumwohnung bis Ende des Monats und
gleichzeitig beginnt mein Einstieg ins Arbeitsleben (als
Erzieherin). Da ich merke, dass meine Wohnung für mich und
meinen Freund zu klein ist brauche ich eine Größere
(Waschmaschine passt nicht in die Wohnung, Küche und
Wohnzimmer sind zusammen, man hört alle Geräusche, zur
Vorbereizung auf die Arbeit habe ich kein Rückzugsmöglichkeit,
etc…). In meiner Klasse wird von einigen der Umzug erstattet
bzw. sie bekommen Beihilfe von der Arge. Meine Eltern meinten
dass ich ja bestimmt eh nichts kriege, weil nur Harz4-
Empfänger oder welche die auch Bafög bekommen etwas kriegen.
Beides trifft bei mir nicht zu. Ich finde das echt
ärgerlich,dass die bevorzugt werden. Ohne dass ich alle über
einen Kamm schere (!) habe ich in meiner Klasse die Erfahrung
gemacht, dass genau Diejenigen rauchen, gemachte Fingernägel
haben, sich jeden Tag in der Cafeteria etwas kaufen, ich
hingegen sehr sparsam bin. Von meinen Eltern bekomme ich 200 €
und meine Wohnung bezahlt, ich meine das ist ja nett
Liebe Grüße Miriam
Hallo Miriam
Wir führen seit 20 Jahren Umzüge durch ,rechnen natürlich auch mit der ARGE ab.Ich weiß nur wenn du auch nur 1Tag arbeitslos gemeldet bist und in einer anderen Stadt ziehen musst kannst du einen Umzugskosten Beihilfe Antrag stellen bleibst du in der selben Stadt hast du leider keine Möglichkeiten!Höchstens du bekommst ein Kind und hast keine Arbeit mehr!Ja ich weiß das klingt nicht gerade Aufbauend nur so ist es eben .Schau mal ob dir http://www.projekt1000.de was gibt!
Hallo erstmal,
Bafög bekommen nur Studenten/Schüler, die sich ihre Ausbildung nicht leisten können, da sie selbst bzw. ihre Eltern ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren können.
Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) steht ebenfalls nur Personen zu, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können.
Von Bevorzugung kann hier also nicht die Rede sein. „Solche Leute“ wären sicher froh, sie hätten Eltern, die ihnen ihre Wohnung sowie ein Taschengeld von mtl. 200€ zahlen könnten.
Zudem wird der Umzug nicht einfach so gezahlt, sondern nur, wenn dieser notwendig ist.
Es steht mir nicht zu, zu beurteilen, ob deine Mitschüler/-innen Arbeitslosengeld II beziehen…
In deinem Fall macht es jedoch wenig Sinn, einen Antrag beim Jobcenter einzureichen, da die finanzielle Situation deiner Eltern scheinbar so gut ist, dass sie dich finanziell unterstützen können.
Solange du unter 25 Jahren alt bist, sind deine Eltern ohnehin dazu verpflichtet.
Natürlich kannst du trotzdem einen Antrag stellen. Bei der Begründung musst du angeben, inwiefern du bzw. deine Eltern/dein Freund nicht über ausreichende finanzielle Mitteln verfügen, um den Umzug selbst zu zahlen. Entsprechende Nachweise wie Kontoauszüge u.Ä. musst du auch beifügen - sowohl von dir als auch von deinen Eltern und deinem Freund sowie dessen Eltern.
Geprüft wird dabei auch, ob ihr über Ersparnisse, Lebensversicherungen, etc. verfügt.
Gruß
Hallo miriam90,
entscheidend ist wie viel Geld du im Monat zur Verfügung hast
sonst must du wissen daß die Welt grundsätzlich ungerecht ist, findet man auch in der Bibel…
Gruß
p
Hi,
das hört sich ja gut an dass entscheidend ist wie viel ich selbst nur habe. und wo soll ich denn hin, zur agentur für arbeit?
Lg Pia
Hi,
ok aber wenn meine Eltern dazu verpflichtet sind wie du schreibst, wo steht das denn? weil meine eltern glauben mir das bestimmt nicht wenn ich hingehe und ihnen das sage, und irgendwo steht bestimmt auch wie viel ich dann kriegen würde oder?
Danke für deinen Antwort
MfG Miriam
Hallo,
im SGB II findest du die Gesetzesgrundlage:
§ 9 Hilfebedürftigkeit
(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebender Partnerin oder lebenden Partners zu berücksichtigen.
Die Höhe des Unterhalts lässt sich anhand der sog. Düsseldorfer Tabelle ermitteln.
Gruß
Hallo Pia
Wort ARGE und deine Stadt oder Gemeinde in Google eintippen und hast’du es
Gruß
p