Bekomme ich unter 25 jahre mit kind eine wohnung vom Amt ?

hallo ich bin 22 jahre alt und schwanger , wohne momentan in einen zimmer 20qm klein mit einer Küche und Bad . Ich habe schimmel , und meine Küche sieht nicht gut aus alles vertrekt vom vormieter das ich nicht mehr wegbekomme . da möchte ich nicht mit einem baby leben und habe angst das des Jugendamt mir das kind weg nimmt . zu dem auch noch im Mietvertrag steht das ich keine weiteren Personen aufnehmen darf. ich verdiene geld aber das reicht nicht fur eine neue wohnung . für die ich jetzt habe muss ich 250 euro miete zahlen , und mehr wie 350 kann ich nicht zahlen . verdiene so etwa 900 euro . bekomme ich auch unter25 Jahren eine Wohnung vom Amt ? ich weis meine rechtschreibung ist nicht die beste kein grund auf beleidigungen

Hallo,
eine saubere Wohnung ist Deine Sache. Egal ob Vormieter Ausrede oder zutreffend. Wenn zutreffend hast Du es mal gesehen und fuer brauchbar bewertet bei der Anmietung. Schimmel kann -muss nicht- eine Frage der Lueftung sein. Wenn Du eine ordentliche Wohnung zeigen kannst, dann hat das Jugendamt weniger Grund. Zuruecklehnen, vergammeln lassen und auf Geschenk warten, das sollte besser laufen mit eigenem Ehrgeiz. Bedenke, Dein Vermieter kann eine ordentliche Wohnung verlangen notfalls mit kuendigen und saeubern VOR Auszug.
Gruss Helmut

Unabhängig vom Zustand der Wohnung ist eine Ein-Zimmer-Wohnung mit 20 m² deutlich zu klein für zwei Personen. Du hättest also, sofern du Sozialleistungen beziehst, grundsätzlich Anspruch darauf, eine größere Wohnung zu beziehen (zwei bis drei Zimmer bis 60 m²), sofern die Miete angemessen ist. Was jeweils als angemessen gilt, ist von Ort zu Ort unterschiedlich, lässt sich aber leicht in Erfahrung bringen.

Wenn dein Einkommen nicht ausreicht, um damit die höhere Miete zu bezahlen und den Lebensunterhalt für dein Kind und dich zu bestreiten, kannst du Wohngeld oder ergänzendes Alg2 beantragen. Dabei ist es, wenn du ein Kind hast, nicht relevant, dass du noch unter 25 bist - dein Kind und du seid dann eine Bedarfsgemeinschaft. Außerdem kannst du die größere Wohnung bereits während der Schwangerschaft beziehen, da die erhöhte Miete schon vor der Geburt berücksichtigt wird.

Direkt von einem Amt bekommst du aber im Normalfall keine Wohnung, sondern du musst sie dir selbst suchen. Allerdings gibt es in vielen Stellen „Notfallkarteien“ beim örtlichen Wohnungsamt. Auch bei Sozialwohnungen und Baugenossenschaften kommen Notfälle u.U. schneller zum Zuge.

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