Bekomme ich Unterstützung vom Arbeitsamt?

Ich bin noch bis 31. März Student. Habe mein Studium aufgegeben.
Wohne zusammen mit meiner Freundin bei meinen Eltern, es ist aber vielleicht geplant mit meiner Freundin in eine eigene Wohnung zu ziehen.
Bekomme ich irgendeine Unterstützung vom Arbeitsamt, wenn ich mich arbeitslos melde??

Soweit ich informiert bin, ist es so (ohne Gewähr):

Du erhältst im Normalfall kein Arbeitslosengeld, außer du hast längere Zeit neben dem Studium ordentlich verdient und eingezahlt.

Auf Harz 4 hättest du jedoch Anspruch. Falls du jedoch mit deiner Freundin zusammenwohnst, wird dies reduziert. Hängt auch davon ab was deine Freundin beruflich macht.

Am Besten zum Arbeitsamt gehen und informieren. Die sind sehr hilfsbereit.

Es wäre gut zu wissen, welche Art von Hilfe du meinst.
Bei der Arbeitssuche wird dir das Amt sicherlich weiterhelfen können.
In finanzieller Hinsicht gehe ich nicht davon aus,dass du in die zuständigkeit der Agentur für Arbeit fällst, da du (schätzungsweise, zwecks des Studiums) noch in keinem Job gearbeitet durch den du Sozialabgabenpflichtig warst.
Ich denke du kannst dich aber an das Sozialamt wenden und bist berechtigt wie jeder andere Bürger finanzielle Hilfe zur Überbrückung zu beziehen.
Leider kann ich keine Gewähr für meine Angaben geben, aber die oben genannten Ämter können dir sicherlich direkte fachkundige Auskunft geben.

Es wäre gut zu wissen, welche Art von Hilfe du meinst.
Bei der Arbeitssuche wird dir das Amt sicherlich weiterhelfen können.
In finanzieller Hinsicht gehe ich nicht davon aus,dass du in die zuständigkeit der Agentur für Arbeit fällst, da du (schätzungsweise, zwecks des Studiums) noch in keinem Job gearbeitet durch den du Sozialabgabenpflichtig warst.
Ich denke du kannst dich aber an das Sozialamt wenden und bist berechtigt wie jeder andere Bürger finanzielle Hilfe zur Überbrückung zu beziehen.
Leider kann ich keine Gewähr für meine Angaben geben, aber die oben genannten Ämter können dir sicherlich direkte fachkundige Auskunft geben.

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sorry das weiß ich leider net aber frag doch einfach mal beim arbeitsamt nach?!
mfg christin

ich halte mich leider sehr kurz, da ich grad ne Hausarbeit bis morgen fertig schreiben muß…

auf den ersten Blick steht dir garnichts zu…
anders wäre es, wenn du bei deinen Eltern im Haus eine eigene Wohnung bewohnen würdest…ist das so? wenn ja, hab ich noch andere wichtige infos…

wenn nein, bekommst du vom amt (solange deine Eltern gut genug verdienen) nichts, es sei denn du oder deine Freundin habt/hast einen nebenjob… der es dir ermöglicht in eine eigene gemeinsame Wohnung zu ziehen, (!!!)WENN IHR ERST UMZIEHT (!!!) und erst nach dem Umzug arbeitslos werdet(ALSO ERST NACHDEM IHR IN DER WOHNUNG WOHNT DEN ANTRAG ODER ERSTGESPRÄCH BEIM AMT FÜRHT),aber euch vorher die Wohnung leisten konntet(!), dann zahlt das Amt euch Miete, Heizkosten, und ca.370€Hartz pro Nase / bzw. deutlich mehr arbeitslosengeld, wenn ihr vorher bereits mind. 1jahr gutes geld verdient hattet.

ich hoffe, ich konnte helfen, sorry das es verwirrend geschrieben ist, hab grad echt keine Zeit mir mehr mühe zu geben… wichtig ist auf jeden fall erst auf eigenen beinen zu stehen, bevor man einen Antrag ausfüllt!!!

Gruß
Marius

P.s.: wenn es noch fragen gibt, morgen abend kann ich mir mehr zeit nehmen

Hmm das komt auf mehrere Punkte an wenn Du unter 25 bist ehr nicht.
Willst Du die Whg. gemeinsam mit deiner Freundin beziehen kommt es auf das Gehalt deiner Freundin an. Ihr seit dann eine Bedarfsgemeinschaft.

Tip: nimm die Whg. für Dich allein wenn Du über 25 bist. Deine Freundin kann ja bei dir schlafen „nicht Wohnen“ wenn Du verstehst :wink:

Ja, allerdings nur wenn Deine Freundin nicht zuviel verdient