Guten Tag,vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben.
Ich bin seit der Geburt meines Sohnes vor 3 Jahren sofort wieder in meinen Beruf zurück.
Seit vier Monaten bin ich nun krank geschrieben und werde auch so schnell nicht wieder arbeiten können.
Ich habe heute beim Amt für Familien und Kinder angerufen und mich nach einer einjährigen Elternzeit erkundigt.
Der Herr sagte mir es würde gehen aber nur mit Einverständnis des Arbeitgebers.
Meine Frage wäre,ob mein Arbeitgeber etwas zahlen würde,falls ich ein Jahr zu Hause bleibe?
Hallo kirimiri,
Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes OHNE ZUSTIMMUNG DES AG genommen werden.
MIT ZUSTIMMUNG DER AG-SEITE kann ein beliebiger Anteil der dreijährigen Elternzeit von bis zu zwölf Monaten angespart und BIS ZUR VOLLENDUNG DES ACHTEN LEBENSJAHRES ÜBERTRAGEN WERDEN.
Wegen der finanziellen Frage: Während der Elternzeit wird NUR FÜR DIE ERSTEN 12 bzw. 14 LEBENSMONATE ein ElternGELD vom Staat bezahlt.
Viele Grüße
A-Barbara
jemand eine Auskunft geben.
Ich bin seit der Geburt meines Sohnes vor 3 Jahren sofort
wieder in meinen Beruf zurück.
Seit vier Monaten bin ich nun krank geschrieben und werde auch
so schnell nicht wieder arbeiten können.
Ich habe heute beim Amt für Familien und Kinder angerufen und
mich nach einer einjährigen Elternzeit erkundigt.
Der Herr sagte mir es würde gehen aber nur mit Einverständnis
des Arbeitgebers.
Meine Frage wäre,ob mein Arbeitgeber etwas zahlen würde,falls
ich ein Jahr zu Hause bleibe?
Danke
Hallo a-barbara,
vielen Dank für Ihre Auskunft,sie hat mir sehr weiter geholfen.
viele Grüsse
kirimiri
GERNE!
Hallo a-barbara,
vielen Dank für Ihre Auskunft,sie hat mir sehr weiter
geholfen.viele Grüsse
kirimiri
Hallo KIRIMIRI,
eigentlich nicht, der Arbeitgeber muss eine Zuzahlung nur bei Mutterschutz leisten, Elterngeld wird von der Stadt bezahlt. Jede Mutter hat die Möglichkeit drei Jahre zu nehmen. 1. vollbezahlt; 2. hälfte/hälfte und das 3. wird nicht bezahlt, die Möglichkeit besteht jedoch als unbezahlt zu nehmen.
Das kannst Du aber beim Amt erfragen.
