ich bin student und befinde mich im 7. semster.ich konnte die leistungspunkte nicht nachweisen, habe also keinen anspruch auf bafög.
Als studentische mitarbeiter verdiene ich 589,…€ im monat.
Ich lebe in einer 2er WG, die miete ohne heizung und strom beträgt insgesamt 589€.
ich bin gesetzlich krankenversichert.
nein, da Sie als Student kein ALG II bekommen. Sie sollten sich überlegen, einen Bildungskredit (www.bildungskredit.de) aufzunehmen, dann könnte auch das Whngeld wieder in Betracht kommen.
dann müsst ihr den antrag gemeinsam stellen …was ihr dafür unbedingt braucht …
hauptantrag , mietvertrag ,vermieterbescheinigung (ausgefüllt vom vermieter) ,nebenkostenabrechnung (falls vorhanden ) lohnabrechnungen der letzten 3 monate ,arbeitgeberbescheinung (aus zufüllen vom chef )
die unterlagen müsst ihr beide einreichen ,dann sollte es klappen mit wohngeld !!
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, würde an Deiner Stelle aber auf jeden Fall einen Antrag stellen. Fragen kostet ja nichts und eh Du etwas verschenkst - mach Dir die Mühe.
Viel Glück
Puddelchen
Ich glaube schon, dass dir Wohngeld zusteht, da du kein Bafög mehr erhälst. Wenn du dem Amt nachweisen kannst, dass die Miete sicher gezahlt werden kann, gibt es einen Zuschuss. Irgendwas zwischen 60 und 150 Euro glaube ich. Aber wie gesagt, du musst nachweisen, dass du genug Geld hast um für die Miete erst einmal selber aufkommen zu können. Ich meine mich zu erinnern, dass mir das die Dame am Telefon damals so gesagt hat.