Bekomme ich Wohngeld?

Hey,
ich und meine Freundin wollen in eine 2 Zimmer Wohnung in Berlin ziehen.

Ich würde gerne wissen, ob wir einen Wohngeldanspruch haben oder nicht.

Meine Freundin ist ausgelernt und arbeitet als Zahnarzthelferin für 1100 Brutto.
Ich bin Student im 5. Semester und bekomme kein Bafög, da meine Eltern zu viel verdienen.
Ich bekomme nur mein Kindergeld ausgezahlt von meinen Eletern und habe nebenbei einen Aushilfsjob für 200€ im Monat.
Ab März habe ich mein Bachelorpraktikum und werde da so 400-600€ im Monat verdienen.

Würden wir wohngeld bekommen oder fällt das weg, weil ich ja bafög berechtigt bin, nur halt, dass meine Eltern für mich aufkommen müsses (Eltern-Bafög).

Was ändert sich durch das Praktikum??? Muss das der Wohngeldstelle gemeldet werden oder nicht?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

hallo ,

da deine freundin eigenes einkommen hat muss sie den wohngeldantrag stellen …sie muss dich dann aber als haushaltsmitglied angeben …danach errechnet sich dann der wohngeldabnspruch --wenn du ab märz geld durch ein praktikum verdienst musst du das per änderungsantrag bei amt angeben …sonst wäre das leistungsbetrug! gruss nancy

Sie beide können Wohngeld beantragen. D.H. einer von Ihnen beiden stellt den Antrag und es muss aber das Einkommen beider Partner angegeben werden. Am besten Bafög-Ablehungsbescheid mitnehmen undd Nachweis der Unterstützung der Eltern. Fragen Sie zuerst bei der Wohngeldstelle in Berlin, wie die Miethöhe einer als angemessen anzusehenden Wohnung ist (so suchen Sie sich schon mal keine zu teure Wohnung) und welche Unterlagen Sie vorzulegen haben bei der Antragstellung (Einkommen, Mietvertrag, Bafög-Ablehnung, Nachweis des Kindergeldeingangs). Alles Gute!

hallo schakal87,
als erstes wünsche ich euch ein gesundes neues Jahr.
Also beim Wohngeld wird alles Einkommen angerechnet was ihr zusammen habt. Deine Freundin ihre 1100 Brutto, 184 Kindergeld, das Geld was du von deinen Eltern noch bekommst und die ca 200 Aushilfsgeld. Ihr müßt alles angeben, was ihr an Einkommen habt. Wenn sie euch auf die Schliche kommen das ihr etwas verheimlicht habt, (Kontrolle auf dem Kontoauszügen) müßt ihr es nach zahlen.
Ich würde es versuchen , mehr als ablehnen können sie es nicht.
MfG qualle 2008 (Carola)

Hallo,

leider kann ich euch da nicht wirklich weiter helfen.
Ich würde einfach her gehen und einen Antrag stellen und dann mal abwarten, was passiert.

Grüße
caddy

Hallo Schakal 87,
danke für Deine Anfrage. Da bin ich mir leider auch nicht sicher. Aber ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen, mehr als eine Absage kannst Du auch nicht erhalten.
Wünsche Dir viel Glück und Erfolg.
Puddelchen