Bekomme ich wohngeld?

Guten Tag,
ich bin 21 Jahre alt und ziehe zum 01.01.2010 mit meinem bruder in eine WG in der die Miete natürlich niedriger ist als in meiner aktuellen wohnung.
beim arbeitsamt bin ich arbeitslos gemeldet und bekomme arbeitslosengeld. zum 01.01.2010 fange ich eine unentgeldliche Lehre an. nebenbei mache ich einen nebenjob auf 400 euro bassis in einer Tankstelle. die miete in der neuen wohnung beträgt 420 euro warm, 3 zimmer und ca. 65 qm. mein bruder ist 18 jahre alt, macht gerade eine lehre und verdient deswegen auch nicht gerade viel geld. er bekommt aber noch kindergeld und unterhalt.
kann mir jemand der ahnung von solch einem problem hat helfen?
ich wäre euch sehr verbunden.
mfg. stechzu

hallo…

nein du hättest keinen anspruch auf wohngeldleistungen ,da du arbeitslosengeld bekommst (mann kann immer nur eine sozialleistung beziehen entweder alg oder wohngeld )

ich weis nicht ob du deinen nebenjob beim arbeitsamt angegeben hast ,wenn nicht solltest du das unbedingt tun sonst musst du alle bezogenen leistungen zurückzahlen -bekommst noch eine strafanzeige wegen „leistungsmissbrauch“ das kann strafen bis zu 10.000 euro geben oder auch freiheitsstrafe bis zu 5 jahren!

ich würde das risiko nicht eingehen den die haben spezielle fahnder die solche sachen prüfen !
alles gute und liebe grüsse nancy

Gehen Sie bitte b e i d e zum Arbeitsamt und erkundigen Sie sich, ob jeder für sich Ausbildungsbeihilfe erhalten kann.
Selbstverständlich können Sie Wohngeld beantragen bei der für Ihren Wohnort/Stadt zuständige Wohngeldstelle. Es wird dann berechnet, ob Sie welches erhalten können.
Es muss jegliches Einkommen nachgewiesen werden (Verdienste, Kindergeld, Unterhalt). Auch wird gefragt, ob Sie Unterhalt für sich bekommen von den Eltern. Eine unendgeldliche Lehre wird der Wohngeldstelle etwas suspekt erscheinen. Bitte nehmen Sie beide ihren jeweiligen Ausbildungsvertrag mit zur Wohngeldstelle. Und wenn das Geld immer noch nicht reicht zum Leben, gehen Sie bitte zu Ihrem zuständigen Sozialamt wegen ines Antrages auf ALG-II (=Hartz-IV).

Zu der Anfrage müßte ich wiisen, ob Leistungen des
Arbeitsamtes nach Hartz IV bezogen werden. Dann gibt es kein Wohngeld.
Ansonsten: einfach Antrag stellen.
(Auf lange Bearbeitungszeiten einstellen)
Viel Glück!

Grüße, Sabine