Bekomme ich zu viel Rente? erst 21 Jahre alt

Hallo

Ich bin erst 21 bekomme aber durch einen gesundheitlichen Schicksalsschlag im Moment vorübergehend Rente, und das nicht zu knapp:

950€ und das obwohl ich erst 4 Jahre gearbeitet habe (Ausbildung)

Mein Vater 55 hat Kehlkopfkrebs und bekommt gerade mal 550€ Rente

so nun meine Fragen.

  1. Bekomme ich zu viel Rente (falls ja wie viel steht mir eigentlich zu)

  2. was ist wenn sie es bemerken muss ich das Geld dann zurückerstatten ?

Hallo,
pauschal zu sagen du bekommst zu viel kann man nicht.
Da die Ausbilungszeit in den ersten 3 Jahren mit 75% des Durchschnitt bewertet wird und dann so weiter gerechnet wird bis zu 60.Lebensjahr wenn du so weiter gearbeitet hättest. Also so kann der Unterschied zum Vater entstehen.

Sollte etwas Überzahlt worden sein wird es immer zurück gefordert.

Aber gehe doch am besten mal zur Beratung der Rentenversicherung:
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/Sh…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap node.html nnn=true)

Mfg
Ela

Hallo,

eine Aussage zur Rentenhöhe kann man pauschal nicht machen. Gerade aber bei gesundheitlichen Problemen in jungen Jahren hat der Gesetzgeber „großzügige“ Berechnungsgrundlagen vorgesehen.

Prinzipiell funktionieren Erwerbsminderungsrenten so, dass die Rentenhöhe so ermittelt wird, als hätte man mit dem Gehalt vor der Krankheit/Unfall bis zum 65 Lebensjahr durchgearbeitet.
Da man zu Beginn des Erwerbslebens wenig verdient, wäre es ungerecht, dieses geringe Entgelt zugrunde zu legen. Daher wird unterstellt, dass man wie ein Durchschnittsverdiener gearbeitet hätte.

Bei ihrem Vater ist hingegen sein bisheriger Arbeitsverdienst maßgebend. Er erhält also eine Rente, als hätte er noch bis zum 65 Lebensjahr wie vor der Krankheit weitergearbeitet. Wenn dieser Verdienst unterhalb des Durchschnittseinkommens in Deutschland liegt, ist die Rente dann auch entsprechend geringer.

Bezüglich einer falscher Rentenhöhe gilt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückzuzahlen sind, wenn man wusste oder hätte wissen müssen, dass diese zu hoch ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo

Ich bin erst 21 bekomme aber durch einen gesundheitlichen
Schicksalsschlag im Moment vorübergehend Rente, und das nicht
zu knapp:

was heisst… vorübergehend…

950€ und das obwohl ich erst 4 Jahre gearbeitet habe
(Ausbildung)

Mein Vater 55 hat Kehlkopfkrebs und bekommt gerade mal 550€
Rente

so nun meine Fragen.

  1. Bekomme ich zu viel Rente (falls ja wie viel steht mir
    eigentlich zu)

Das kann Dir die Stelle beantworten, die den Bescheid erlassen hat; und nur diese kann es.

  1. was ist (komma) wenn sie es bemerken (fragezeichen) muss ich das Geld dann
    zurückerstatten ?

Im Prinzip JA. Aber nur, wenn es zumutbar für Dich ist, den Fehler zu erkennen. Diese Ungewissheit… Abhilfe wäre… hingehen und fragen…
sich verstecken geht aber auch… ist spannender…

vorübergehend bedeutet in meinem Fall auf 1 Jahr befristet (danach ist ein neues Gutachten fällig)

deine rente wurde mit einer zurechnungszeit berechnet, das heisst, auf der jetzigen grundlage bis zu einem gewissen alter (ich glaube 55) hochgerechnet. das kannst du dem rentenbescheid entnehmen. ich gehe mal davon aus, das alles seine richtigkeit hat.
mfs

Hallo!

Ich denke, Du wirst nicht zu viel Rente erhalten. In der Ausbildung unterstellt der Gesetzgeber, Du würdest so viel verdienen, wie im ersten Jahr nach der Ausbildung. Dies ist die Grundlage, die Erwerbsminderungsrente zu berechnen. Deshalb wird die Dir zugewiesene Rente vermutlich korrekt sein.

Gruß
Chris

Hallo,
ich vermute mal, dass es sich hierbei um eine Nachzahlung für mehrere Monate handelt. Warte mal die nächsten Monate ab. Wenn es so bleibt, ist es auf jeden Fall ein Fehler bei der Berechnung. Der zuviel erhaltene Betrag muß dann auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Es wäre auf jeden Fall sinnvoll, sich mit der Rentenrechnungsstelle in Verbindung zu setzen und die Höhe überprüfen zu lassen.
Gruß
Dietmar

Hallo,

das kann ich ohne nähere Kenntnis der Berechnungsgrundlagen der Rente nicht sagen. Aber das kannst Du relativ einfach selbst herausfinden: Dem Rentenbescheid liegen die Berechnungsgrundlagen bei, dort ist erläutert, welche Zahlen bei der Berechnung der Rente zugrunde gelegt wurden. Lies es Dir einfach in Ruhe mal durch - wird zwar ein wenig Zeit beanspruchen, aber danach müsstest Du schon ein gutes Stück schlauer sein. Ansonsten mal einen Rentenberater oder Rechtsanwalt fragen !

Viele Grüße
Robert

vorübergehend bedeutet in meinem Fall auf 1 Jahr befristet
(danach ist ein neues Gutachten fällig)

Dann würde ich zuerst nicht von einer Unregelmäßigkeit ausgehen. Ausserdem sollte hier nicht zwischen zwei unterschiedlichen Rentenbezügen verglichen werden. Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente ist auch immer, anders als bei der Altersrente mit dem Bezug auf erworbene Beitragspunkte, das aktuelle letzte Gehalt ausschlaggebend.
Außerdem …wo steht denn, dass das System der gesetzlichen Rente gerecht ist?? Die Zeiten sind schon länger vorbei.

Hallo,
ja, da würde ich auch in einen Rechtsberatungsverein eintreten und das prüfen lassen. Sonst hätte ich keine Freude an dem Geld.
Viel Glück