Hallo,
eine Aussage zur Rentenhöhe kann man pauschal nicht machen. Gerade aber bei gesundheitlichen Problemen in jungen Jahren hat der Gesetzgeber „großzügige“ Berechnungsgrundlagen vorgesehen.
Prinzipiell funktionieren Erwerbsminderungsrenten so, dass die Rentenhöhe so ermittelt wird, als hätte man mit dem Gehalt vor der Krankheit/Unfall bis zum 65 Lebensjahr durchgearbeitet.
Da man zu Beginn des Erwerbslebens wenig verdient, wäre es ungerecht, dieses geringe Entgelt zugrunde zu legen. Daher wird unterstellt, dass man wie ein Durchschnittsverdiener gearbeitet hätte.
Bei ihrem Vater ist hingegen sein bisheriger Arbeitsverdienst maßgebend. Er erhält also eine Rente, als hätte er noch bis zum 65 Lebensjahr wie vor der Krankheit weitergearbeitet. Wenn dieser Verdienst unterhalb des Durchschnittseinkommens in Deutschland liegt, ist die Rente dann auch entsprechend geringer.
Bezüglich einer falscher Rentenhöhe gilt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückzuzahlen sind, wenn man wusste oder hätte wissen müssen, dass diese zu hoch ist.
Mit freundlichen Grüßen