Bekomme kein Hartz 4 mehr durch Erbvertrag

Meine Mutter ist vor kurzem verstorben und hat ein Erbvertag (vom Notar beglaubicht) hinterlassen. Meine mutter und ich bewohnen (bewohnte) ein Einfamilienhaus. Ich selber bewohne es mit meinem Sohn. In dem Erbvertag steht, dass ich eine unbefreite Vorerbin bin und mein Sohn der Nacherbe ist. Jetzt wurde mir die Grundsicherung (Hartz 4) gestrichen. Und muss seitdem meine Mutter verstorben ist den Vorschuss zurück zahlen. Ich selber darf das Haus nicht beleihen.

Bin echt verzweifelt. Vielleicht kann mir hier eine weiter helfen. Danke im vorraus

Hallo!
Bitte geh sofort zu einem Anwalt, lass von Ihm eine einstweilige Anordnung erwirken, das Du bis zur Klärung des Sachverhaltes „dein Hartz 4 Lohn“ als Deutsche, weiterhin bekommst. Allerding auf vorerst auf Darlehensbasis.
Tschüß

Hallo! Das werde ich tun. Habe allerdings vergessen zu schreiben, das das Jobcenter den Erbvertrag für Sittenwidrich hält.

Mit der Erklärung der Sittenwidrigkeit will man sich nur aus der zahlenden Verantwortung stehlen und Dich mit Deinem Erbe allein stehen lassen, bis alles zwangsläufig „verhökert“ worden ist und Du tatsächlich als Mittellose dastehst.
Also Vorsicht!!!

Als Sittenwidrig und damit nichtig sind häufig Bürgschaftsverträge. Eine Sittenwidrigkeit kommt in Betracht, wenn der Bürge durch die Bürgschaft erkennbar so überlastet wird, dass dies mit seinen Vermögensverhältnissen unvereinbar ist. Anerkannt sind insbesondere Fälle, in denen Angehörige (Kinder, Ehegatten, Lebenspartner) durch die Bürgschaft krass überfordert werden. Eine krasse Überforderung liegt vor, wenn der Bürge voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen aufzubringen vermag. In derartigen Fällen wird durch die Rechtsprechung widerlegbar vermutet, dass die Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit ohne rationale Einschätzung der wirtschaftlichen Risiken übernommen wurde, was zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft führt.
Tschüß

Hallo! Das werde ich tun. Habe allerdings vergessen zu
schreiben, das das Jobcenter den Erbvertrag für Sittenwidrich
hält.