Bekomme vom Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuß

Hallo, angenommen man nimmt als Vater die Kinder, die normalerweise bei der Mutter leben, bei sich auf, weil diese beim Jugendamt und vor Gericht aussagen sie würden von der Mutter geschlagen. Und angenommen die Mutter zahlt keinen Unterhalt, und auch das Jugendamt nicht, da an der zuständigen Stelle der Cousin der besagten Mutter sitzt. Und dieser nahm nicht einmal den Antrag auch Unterhaltsvorschuß an, und erst wenn man das Miniszterium in Düsseldorf aus Verzweiflung wegen Geldnot einschaltet, wird nach weiteren Verzögerungen das Unterhaltsgeld bezahlt. Was kann man machen wenn die Kinder zurück zur Mutter gegangen waren nach fast einem Jahr und der Vorfall würde ca. 2 Jahre zurück liegen. Kann man dennoch den einem eigentlich zustehenden Unterhaltsvorschuß noch einfordern? Kann man gegen den Sachbearbeiter vorgehen? Vielen Dank für eine ANtwort im Voraus!

Hallo,

nein, kann man nicht, das UVG dient der aktuellen Sicherung des Lebensunterhalts der Kinder.

Da derzeit keine aktuelle Sicherung des Lebensunterhalts beim Vater ansteht, können auch die „ausstehenden“ Monate nicht eingefordert werden.

Grüße
miamei

Und wenn der Unterhalt rechtswidrig nicht gegeben wurde?

auch dann.

den fehlenden Kindesunterhalt kann man sich aber noch immer von der damals unterhaltspflichtigen Mutter holen.

Grüße
miamei