Folgender Fall: Ehemann deutscher Staatsbürger, Ehefrau Marokkanerin. Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen und besteht seit 11 Jahren. Das Paar lebt erst seit 2 Jahren in Deutschland; davor durchgehend in Marokko.
Zwei Fragen:
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Bekommt die Ehefrau im Fall des Todes ihres Mannes Hinterbliebenenrente?
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Wie schaut es mit der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in diesem Fall aus?
FCL