Guten Morgen.
Bekommen Kommunalbeamte und Anwärter wie Bundes- und Landesbeamte Beihilfe? Unter wiki steht allgemein nur Beamte und die Ausnahmen für Bundesbeamte die sich für freie Heilfürsorge entschieden haben.
Guten Morgen.
Bekommen Kommunalbeamte und Anwärter wie Bundes- und Landesbeamte Beihilfe? Unter wiki steht allgemein nur Beamte und die Ausnahmen für Bundesbeamte die sich für freie Heilfürsorge entschieden haben.
Hi
du meinst wahrscheinlich die Beihilfe in Krankheitsfällen.
Da Kommunalbeamte wie Landesbeamte dem Besoldungsrecht des jeweiligen Landes unterliegen, gelten auch da die Vorschriften des Landes.
In NRW kann ich es mit Sicherheit sagen: ja, die bekommen Beihilfe in Krankheitsfällen.
Gruß
HaWeThie
Hallo!
Grundsätzlich ja.
Die Regelungen sind landesrechtlich unterschiedlich. Ma sollte sich schon informieren, da für die Restkosten eine private Krankenversicherung notwendig ist.
Hier ein Link:
http://www.die-beihilfe.de/beihilfevorschriften
Gruß von TrixiMaus
Definitiv ja und zwar 50 % der Krankheitskosten. Für Kinder gelten da noch andere Reglungen.
Als Anwärter erhält man die vollen 50 %. Nach der Anwärterzeit wird eine Kostendämpfungspauschale fällig, wodurch man nur noch einen Teil dieser 50 % erhält. Die Kostendämpfungspauschale steht allerdings noch unter Verfassungsbeschwerde. Es muss noch darüber entschieden werden, ob die Einbehaltung rechtlich zulässig ist.
Hallo,
so pauschal kann man es nicht sagen.
Die landesrechtlichen Vorschriften sind nicht einheitlich.
Es lohnt sich sicher ein Blick in die jeweilige Beihilfeverordnung zu werfen.
Mit Gruß von
TrixiMaus