Bekommen wie die Eigenheimzulage ?

Hallo ihr Wissenden.
Habe eine Frage zum Thema Eigenheimzulage.
Ich möchte mit meiner Freundin (Nicht Verheiratet/Ohne Kinder) ein Haus zur Eigennutzung zu einem Kaufpreis von 190.000 Euro Kaufen bzw. Finanzieren.
Nun ist die Frage wie man den Kauf am besten durchführt.

  1. Einer von uns kauft das Haus und bekommt Jährlich 1250 Euro für 8 Jahre.
    oder
  2. Jeder kauft 50% des Hauses. Das heisst : Kaufpreis 95.000 Euro x 1% Förderung = 950 Euro pro Person = 1900 pro Jahr ? Ist diese Therorie richtig und möglich ?
    Dann Interessiert mich noch wie genau die Einkommensgrenzen bemessen werden. Ich allein hatte letztes Jahr ein Einkommen vom ca.36.000 Euro. Abzüglich 3000 Euro Werbungskosten. Somit müsste ich doch gerade noch unter die 70.000 Euro - Grenze fallen oder ? Wie verhällt es sich mit der Eigenheimzulage wenn wir z.b. in 2 Jahren Heiraten ?

Gruß Mario
+

Hallo.

Solange es die Eigenheimzulage gibt kann es bei der von Dir angegebenen Einkommensgrenze sein, dass Ihr die EHZ bekommt. Es werden jedoch beide Einkommen addiert, fals Ihr das Objekt gemeinsam kauft.

Genaueres kannst Du hier nachlesen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg

Die Förderung bezieht sich auf das Objekt und wird in vollem Umfang gewährt und ausgezahlt.
Solltet Ihr das Objekt zu gleichen Teilen eintragen lassen, so könnt Ihr beim nächsten Kauf ebenfalls nochmal die EHZ beantragen, sofern es diese dann noch gibt.
Evtl. im Förderungszeitraum geborene Kinder werden ebenfalls Zuschußberechtigt ab dem Jahr in dem sie geboren wurden, bis zum Ablauf der Gesamtförderzeit.

Deine Theorie mit dem einen Prozent verstehe ich nicht, aber ist auch nicht so wichtig, da nicht zutreffend.

Wenn die Einkommensgrenzen beider Arbeitnehmer den Anspruch auf die EHZ verhindern ist es wohl sinnvoller wenn nur einer das Objekt erwirbt, und zwar derjeniege, der in den Fördergenuß kommen würde.

Schwieriger gestaltet es sich dann jedoch mit der Auszahlung bei einer evtl. Trennung, da das Objekt ja nur auf einen Partner läuft…

Gruß
Roman

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Hallo auch!

Ich allein hatte letztes Jahr ein Einkommen
vom ca.36.000 Euro. Abzüglich 3000 Euro Werbungskosten. Somit
müsste ich doch gerade noch unter die 70.000 Euro - Grenze
fallen oder ?

Leider nein, neuerdings zählt nur noch die Summe aller positiven Einkünfte, also das reine Brutto, Werbungskosten bringen da gar nix.

Gruß

Markus

mmmmhhh…
Jetzt verstehe ich garnix mehr. „Es werden jedoch beide Einkommen addiert, fals Ihr das Objekt gemeinsam kauft“ ???
Und wie hoch ist dann die Einkommensgrenze ? 70.000 oder 140.000 ?
+
Die Theorie mit dem 1 % :
Wenn jeder die hälfte des Hauses kauft, dann zahlt jeder 95.000 Euro. Der Staat fördert maximal 1% des Kaufpreises oder Herstellungskosten.(maximal jedoch nur 1250 pro Jahr) Das sind nur 950 Euro.
Wenn einer von uns kauft dann ist der Kaufpreis 190.000 und einer von uns hat das anrecht auf 1250 Euro.
+
Meine Theorie ist : Lieber 2x 950 als 1x 1250 !
+

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mmmmhhh…
Jetzt verstehe ich garnix mehr. „Es werden jedoch beide
Einkommen addiert, fals Ihr das Objekt gemeinsam kauft“ ???
Und wie hoch ist dann die Einkommensgrenze ? 70.000 oder
140.000 ?
+
Die Theorie mit dem 1 % :
Wenn jeder die hälfte des Hauses kauft, dann zahlt jeder
95.000 Euro. Der Staat fördert maximal 1% des Kaufpreises oder
Herstellungskosten.(maximal jedoch nur 1250 pro Jahr) Das sind
nur 950 Euro.
Wenn einer von uns kauft dann ist der Kaufpreis 190.000 und
einer von uns hat das anrecht auf 1250 Euro.
+
Meine Theorie ist : Lieber 2x 950 als 1x 1250 !

Weiss keiner eine Antwort ???
PS:
Gilt die 1%-Förderung des Kaufpreises nur bei Neubauten oder auch bei bereits bestehenden Immobilien ?

Hallo.

Solange es die Eigenheimzulage gibt kann es bei der von Dir
angegebenen Einkommensgrenze sein, dass Ihr die EHZ bekommt.
Es werden jedoch beide Einkommen addiert, fals Ihr das Objekt
gemeinsam kauft.

Genaueres kannst Du hier nachlesen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eigzulg

Die Förderung bezieht sich auf das Objekt und wird in vollem
Umfang gewährt und ausgezahlt.
Solltet Ihr das Objekt zu gleichen Teilen eintragen lassen, so
könnt Ihr beim nächsten Kauf ebenfalls nochmal die EHZ
beantragen, sofern es diese dann noch gibt.
Evtl. im Förderungszeitraum geborene Kinder werden ebenfalls
Zuschußberechtigt ab dem Jahr in dem sie geboren wurden, bis
zum Ablauf der Gesamtförderzeit.

Deine Theorie mit dem einen Prozent verstehe ich nicht, aber
ist auch nicht so wichtig, da nicht zutreffend.

Wenn die Einkommensgrenzen beider Arbeitnehmer den Anspruch
auf die EHZ verhindern ist es wohl sinnvoller wenn nur einer
das Objekt erwirbt, und zwar derjeniege, der in den
Fördergenuß kommen würde.

Schwieriger gestaltet es sich dann jedoch mit der Auszahlung
bei einer evtl. Trennung, da das Objekt ja nur auf einen
Partner läuft…

Gruß
Roman

Hallo ihr Wissenden.
Habe eine Frage zum Thema Eigenheimzulage.
Ich möchte mit meiner Freundin (Nicht Verheiratet/Ohne Kinder)
ein Haus zur Eigennutzung zu einem Kaufpreis von 190.000 Euro
Kaufen bzw. Finanzieren.
Nun ist die Frage wie man den Kauf am besten durchführt.

  1. Einer von uns kauft das Haus und bekommt Jährlich 1250 Euro
    für 8 Jahre.
    oder
  2. Jeder kauft 50% des Hauses. Das heisst : Kaufpreis 95.000
    Euro x 1% Förderung = 950 Euro pro Person = 1900 pro Jahr ?
    Ist diese Therorie richtig und möglich ?
    Dann Interessiert mich noch wie genau die Einkommensgrenzen
    bemessen werden. Ich allein hatte letztes Jahr ein Einkommen
    vom ca.36.000 Euro. Abzüglich 3000 Euro Werbungskosten. Somit
    müsste ich doch gerade noch unter die 70.000 Euro - Grenze
    fallen oder ? Wie verhällt es sich mit der Eigenheimzulage
    wenn wir z.b. in 2 Jahren Heiraten ?

Gruß Mario
+