A hat gegen B ein Anerkenntnisurteil erwirkt. Muss A es selbst zustellen lassen oder wird das vom Gericht erledigt und anschließend A eine vollstreckbare Ausfertigung zugeschickt?
Danke im Voraus!
A hat gegen B ein Anerkenntnisurteil erwirkt. Muss A es selbst zustellen lassen oder wird das vom Gericht erledigt und anschließend A eine vollstreckbare Ausfertigung zugeschickt?
Danke im Voraus!
A hat gegen B ein Anerkenntnisurteil erwirkt. Muss A es selbst
zustellen lassen oder wird das vom Gericht erledigt
Das ist, o Wunder, im Preis mit drin.
und
anschließend A eine vollstreckbare Ausfertigung zugeschickt?
Ich kenne drei Varianten: Das Amtsgericht Bielefeld lässt mir die vollstreckbaren Ausfertigungen netterweise sofort zukommen, die meisten Gerichte arbeiten grundsätzlich nur auf Antrag und wenn man beim Amtsgerciht Neuwied eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt, bekommt man auf Nachfrage zu hören, dazu müsse man dem Gericht aber erst mal eine Ausfertigung zusenden.