Bekommt A seinen Anteil vom Haus?

Angenommen A war mit B verheiratet. A hat sich dann nach ca 30 Jahren von B scheiden lassen und B hat das gemeinsame Haus behalten, nachdem A eine Wohnung ausgezahlt worden ist.

Damit das gemeinsame Haus irgendwann auf die gemeinsamen Kinder X und Y übergeht, wurde ein Vertrag vor einem Notar geschlossen, indem steht, dass X und Y das Haus bekommen sollen, sobald B gestorben ist und A ein viertel vom Wert des Hauses ausbezahlt wird, sollte es verkauft werden.

Angenommen B möchte nun das Haus verkaufen, was es ja auch kann. A ist durch Zufall darauf aufmerksam geworden.

Jetzt stellt sich folgende Frage:
Bekommt B automatisch eine Zahlungsaufforderung (vom Notar?) bei dem es das Haus verkauft, so dass sich A nicht darum kümmern muss das Viertel zu bekommen ?
Oder muss sich A trotz des Vertrages im Vorfeld einen Anwalt nehmen um zu dem Viertel des Kaufpreises zu kommen ?

Vermutlich ist der Anspruch nicht im Grundbuch abgesichert worden. Ist dieses der Fall, dann muss sich A selbst um die Geldzahlung kümmern; ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich. Der Notar ist in dieser Beziehung nicht zum Handeln verpflichtet.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann