Angenommen A war mit B verheiratet. A hat sich dann nach ca 30 Jahren von B scheiden lassen und B hat das gemeinsame Haus behalten, nachdem A eine Wohnung ausgezahlt worden ist.
Damit das gemeinsame Haus irgendwann auf die gemeinsamen Kinder X und Y übergeht, wurde ein Vertrag vor einem Notar geschlossen, indem steht, dass X und Y das Haus bekommen sollen, sobald B gestorben ist und A ein viertel vom Wert des Hauses ausbezahlt wird, sollte es verkauft werden.
Angenommen B möchte nun das Haus verkaufen, was es ja auch kann. A ist durch Zufall darauf aufmerksam geworden.
Jetzt stellt sich folgende Frage:
Bekommt B automatisch eine Zahlungsaufforderung (vom Notar?) bei dem es das Haus verkauft, so dass sich A nicht darum kümmern muss das Viertel zu bekommen ?
Oder muss sich A trotz des Vertrages im Vorfeld einen Anwalt nehmen um zu dem Viertel des Kaufpreises zu kommen ?
Hallo,
Damit das gemeinsame Haus irgendwann auf die gemeinsamen
Kinder X und Y übergeht, wurde ein Vertrag vor einem Notar
geschlossen, indem steht, dass X und Y das Haus bekommen
sollen, sobald B gestorben ist
Das ist das Eine.
und A ein viertel vom Wert des
Hauses ausbezahlt wird, sollte es verkauft werden.
Und das etwas ganz anderes.
Mich würde der genaue Wortlaut des Vertrages interessieren. Insbesondere auch, was wo gesichert ist. Der Teufel kann im Detail stecken.
Jetzt stellt sich folgende Frage:
Bekommt B automatisch eine Zahlungsaufforderung (vom Notar?)
bei dem es das Haus verkauft, so dass sich A nicht darum
kümmern muss das Viertel zu bekommen ?
Kommt darauf an, welche Informationen der Notar hat/bekommt …
Oder muss sich A trotz des Vertrages im Vorfeld einen Anwalt
nehmen um zu dem Viertel des Kaufpreises zu kommen ?
Wie ist das Verhältnis von A und B? Wenn möglich, würde ich erstmal direkt miteinander reden, ohne Anwalt.
Ansonsten mit allen Papieren zu einem Fachanwalt. Hier in diesem Forum könnte Hilfestellung nur gegeben werden, wenn wirklich alle Unterlagen auf dem Tisch liegen würden.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
Damit das gemeinsame Haus irgendwann auf die gemeinsamen
Kinder X und Y übergeht, wurde ein Vertrag vor einem Notar
geschlossen, indem steht, dass X und Y das Haus bekommen
sollen, sobald B gestorben ist
Das ist das Eine.
Das fällt ja jetzt weg, da es ja verkauft wird. Also kann ja auch keiner mehr was erben.
und A ein viertel vom Wert des
Hauses ausbezahlt wird, sollte es verkauft werden.
Und das etwas ganz anderes.
Mich würde der genaue Wortlaut des Vertrages interessieren.
Insbesondere auch, was wo gesichert ist. Der Teufel kann im
Detail stecken.
Ich weiß nur, dass es einen Vertrag von A und B gibt. Der wurde bei einen Notar gemacht und darin steht, dass wenn B das Haus veräußert A ein viertel des damaligen Wertes des Hauses bekommt. Mehr steht da nicht drin.
A hat sich von einem Anwalt schon beraten lassen und der Anwalt hat gesagt, dass B nicht automatisch darauf hingewiesen wird, dass A noch ein viertel von dem Geld bekommt. Stimmt das?
Es geht einfach daraum, dass A etwas das Gefühl hatte, der Anwalt würde sich aufdrängen wollen und es wäre ja rausgeschmissenes Geld, wenn A jetzt nen Anwalt nimmt und braucht gar keinen.
Jetzt stellt sich folgende Frage:
Bekommt B automatisch eine Zahlungsaufforderung (vom Notar?)
bei dem es das Haus verkauft, so dass sich A nicht darum
kümmern muss das Viertel zu bekommen ?
Kommt darauf an, welche Informationen der Notar hat/bekommt
Von wem bekommt er denn die Info? WEnn er sie nur von B bekommt, bekommt er keine Infos. Steht da aber was im Grundbuch, was wir leider nicht wissen udn auch nicht herausfinden können, dann müsste der Notar die Info daher nehmen!
…
Oder muss sich A trotz des Vertrages im Vorfeld einen Anwalt
nehmen um zu dem Viertel des Kaufpreises zu kommen ?
Wie ist das Verhältnis von A und B? Wenn möglich, würde ich
erstmal direkt miteinander reden, ohne Anwalt.
Verhältnis: Wenn B A sieht gibts Mord und Totschlag!!!
Ansonsten mit allen Papieren zu einem Fachanwalt. Hier in
diesem Forum könnte Hilfestellung nur gegeben werden, wenn
wirklich alle Unterlagen auf dem Tisch liegen würden.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
Ich weiß nur, dass es einen Vertrag von A und B gibt. Der
wurde bei einen Notar gemacht und darin steht, dass wenn B das
Haus veräußert A ein viertel des damaligen Wertes des Hauses
bekommt. Mehr steht da nicht drin.
Das ist wenig. Man müsste den ganzen Vertrag sehen …
Oben las es sich etwas anders. Da gab es noch Kinder als Erben…
A hat sich von einem Anwalt schon beraten lassen und der
Anwalt hat gesagt, dass B nicht automatisch darauf hingewiesen
wird, dass A noch ein viertel von dem Geld bekommt. Stimmt
das?
Das ist durchaus möglich …
Es geht einfach daraum, dass A etwas das Gefühl hatte, der
Anwalt würde sich aufdrängen wollen und es wäre ja
rausgeschmissenes Geld, wenn A jetzt nen Anwalt nimmt und
braucht gar keinen.
Damit ist auch immer zu rechnen…
Von wem bekommt er denn die Info? WEnn er sie nur von B
bekommt, bekommt er keine Infos. Steht da aber was im
Grundbuch, was wir leider nicht wissen udn auch nicht
herausfinden können, dann müsste der Notar die Info daher
nehmen!
Das Grundbuch kann man einsehen, wenn man ein berechtigtes Interese hat. A dürfte dieses haben.
Verhältnis: Wenn B A sieht gibts Mord und Totschlag!!!
Auweia.
Ich würde den Anwalt auch als „Vermittlungsperson“ sehen. Jemand, der Sachlichkeit in die Angelegenheit/Auseinandersetzung bringen kann. Von daher abwägen, was der Anwalt kostet, im Verhältnis zu dem Viertel des Wertes, das A haben möchte.
Gruß
Jörg Zabel