Bekommt Angeklagter die Adresse des Klägers?

Hallo,

eine allgemeine Frage:

Wenn man jemaden anzeigt, bekommt dann der Angeklagte die Adresse des Klägers? Sprich, weiß der Angeklagte wo ich wohne?

Danke

Hallo,

klar doch bekommt er die, denn die steht auf der Klageschrift, die der Beklagte erhält.

Anonym klagen geht bei uns nicht. Finde ich auch gut so.

Viele Grüße
Lumpi

In der Anklageschrift stehen allenfalls ladungsfähige Adressen von Zeugen. Ob der Anzeigeerstatter dort auftaucht, hängt also davon ab, ob der Anzeigeerstatter auch als Zeuge geladen wird.

Allerdings haben Strafverteidiger ein umfassendes Akteneinsichtsrecht. Sie können sich die gesamte Ermittlungsakte schicken lassen und tun das regelmßig auch. Aus der Akte ergibt sich dann auch der Anzeigeerstatter mit seiner Anschrift. Der Verteidiger kann diese Information natürlich an den Angeklagten weitergeben.

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Selbstverständlich
Hallo,

Wenn man jemaden anzeigt, bekommt dann der Angeklagte die
Adresse des Klägers?

selbstverständlich. Bei einer Anzeige wäre der Kläger im Falle der Anklage die Staatsanwaltschaft, deren Adresse ja nicht geheim ist.

Kannst es vielleicht sein, dass Du hier Straf- und Zivilrecht durcheinander bringst?

Strafrecht: Anklage erfolgt durch Staatsanwaltschaft.

Zivilrecht: Klage wird vom Prozessgegner erhoben.

Gruß

S.J.

Ich bin zwar kein Experte, aber meiner Meinung nach gibt es schon Umstände, dass der „Angeklagte“ die Adresse von Zeugen nicht erfährt.

Da gibt es schon Ausnahmen. Es reicht allerdings nicht, dass es dem Zeugen „unangenehm“ ist…

http://dejure.org/gesetze/StPO/68.html
(Vernehmung)

http://dejure.org/aenderungen/synopse-StPO-2009.html
(ziemlich genau in der Mitte: §200 Anklageschrift)

Wenn ich da falsch liege würden mich andere Meinungen sehr interessieren!

Viele Grüße

Hallo,

Wenn ich da falsch liege würden mich andere Meinungen sehr
interessieren!

Du liegst insofern falsch, als das sich die Frage überhaupt nicht auf Zeugen bezieht.

Gruß

S.J.