Bekommt das Arbeitsamt Informationen vom Finanzamt

Guten Tag,

angenommen eine Familie bezieht ALG II und die Tochter (17 Jahre) geht nebenbei Arbeiten.

Bei Ihren Arbeitgeber ist es so geregelt, das Sie Monatlich Rechnungen für die erbrachten Leistungen einreichen muss.

Diese Rechnungen werden logischerweise am ende des Monats (mit Sicherheit) vom Arbeitgeber beim Finanzamt eingereicht.

Kann es nun sein, dass das Arbeitsamt raus bekommt, das die Tochter nebenbei „jobben“ geht?

Bitte keine Antworten wie: „Das ist Betrug“ etc.

Danke, Gruß Simon

Hallo,

angenommen eine Familie bezieht ALG II und die Tochter (17
Jahre) geht nebenbei Arbeiten.

„Neben“ was denn? Schule? Oder hauptberuflich ALG II-Bezieher?

Bei Ihren Arbeitgeber ist es so geregelt, das Sie Monatlich
Rechnungen für die erbrachten Leistungen einreichen muss.
Diese Rechnungen werden logischerweise am ende des Monats (mit
Sicherheit) vom Arbeitgeber beim Finanzamt eingereicht.

Wenn die junge Dame tatsächlich RECHNUNGEN ausstellt und einreicht, ist sie selbständig tätig, betreibt also ein Gewerbe. Ansonsten dürfte sie nämlich keine Rechnung ausstellen. Und natürlich muss ein Gewerbe a) bei der Gewerbemeldestelle des Kreises oder der Stadt und b) beim Finanzamt angemeldet werden. Wenn sie allerdings bei dem Arbeitgeber arbeitet wie eine Angestellte (also z.B. Arbeitsanweisungen entgegennehmen muss), dann ist sie nur scheinselbständig, was dazu führt, dass sie neben anderen Verpflichtungen auch noch Rentenbeiträge bezahlen muss.

Kann es nun sein, dass das Arbeitsamt raus bekommt, das die
Tochter nebenbei „jobben“ geht?

Ja. Die Agentur für Arbeit führt regelmäßig Datenabgleiche durch. Das Finanzamt z.B. erfährt, welche Zahlungen man bekommen hat. Die AfA erfährt von den Krankenkassen, ob ein Arbeitsverhältnis besteht. Etc.

Bitte keine Antworten wie: „Das ist Betrug“ etc.

In Bezug auf ALG II ist es tatsächlich Betrug, da hast Du schon richtig vermutet. In Bezug auf das Finanzamt wäre es Steuerhinterziehung und in Bezug auf die Rentenversicherung wäre es die Unterschlagung von Sozialversicherungsabgaben. Aber ins Gefängnis kommt man dafür meist nicht beim ersten mal, auch wenn es drei verschiedene Straftaten sind. Oft gibt es Bewährungsstrafen bis 2 Jahre oder Geldstrafen.

Gruß
Jens

Hallo Simon,

die Rechnungen werden normal nicht beim Finanzamt eingereicht, sondern es wird monatlich/vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung eingereicht. Nach dieser wird die Umsatzsteuer-Zahllast berechnet bzw. überwiesen.

Die Rechnungen sieht das Finanzamt i.d.R. erst bei einer Steuerprüfung. D. h. es kann durchaus erst nach mehreren Jahren festgestellt werden, dass hier betrogen wurde.

Wer das macht, sollte sich also nicht zu früh in Sicherheit fühlen. Das kann sich dann mit Zinsen, Strafaufschlägen und Rückzahlung von zuviel gezahltem ALG zu einem ganz schönen Betrag summieren.

Gruß
Karin