Meine Schwiegermutter hat im Testament festgehalten, dass ihre beiden Kindern zu gleichen Teilen das Haus erben werden.
Wir möchten jetzt einen Teilbetrag an meine Schwägerin als zukünftiges Erbe ausbezahlen.
Was passiert wenn mein Mann stirbt. Bekommt mein Kind bei Erbantritt, den Anteil seines Vaters, oder erbt in diesem Fall meine Schwägerin alleine.
Was passiert mit dem ausbezahlten Geld unsererseits, dass eigentlich später beim Auszahlen des Erbes abgezogen worden wäre?
Danke für die Antworten!
Hallo Kindy,
es ist auf jeden Fall so, das Eurer gemeinsames Kind an Stelle seines Vaters erbt, falls dieser vor Ihrer Schwiegermutter stirbt. Was die Auszahlung an die Schwägerin betrifft, da gibt es einiges zu bedenken. Was ist wenn die Schwiegermutter gepflegt werden muss, oder in ein Pflegeheim kommt/ muss. Das kostet viel Geld, wenn Rente und Pflegegeld nicht reichen müssen die Kinder für die Pflege aufkommen. Wenn das nicht möglich ist muss ggf das Haus verkauft werden. Je nach Erkrankung reicht das Pflegegeld der Pflegeversicherung nicht aus. Also gut überlegen und Info’s sammeln bevor die Erbschaft ausgezahlt wird. Da gibt einige Stolperfallen.
Viel Erfolg bei der Recherche’
LG