Bekommt der AG Informationen wenn:

Guten Morgen.

Ein bekannter stellte sich die Frage, ob der AG über Vorstrafen von einem oder mehrerer AN informiert wird, auch wenn die Ermittlungen derzeit noch laufen.

Würde nun z.B. im Betrieb des AG eingebrochen, würde die Polizei natürlich auch die AN befragen und ggf. auch verdächtigen. Würde der AG nun während der laufenden Ermittlungen über die Vorstrafen von einem oder mehreren AN informiert, auch wenn diese nichts mit dem vorliegenden Fall (Einbruch, Diebstahl etc.) zu tun hätten?

Nein, denn das geht den AG nichts an, tut nichts zur Sache, trägt nichts zur Aufklärung bei und unterliegt im übrigen dem Schutz personenbezogener Daten.

Gruß
smalbop

PS: Arbeitsrecht war schon OK.

Genau das wollte ich wissen :smile:
Danke für die schnelle Antwort.

MFG