Bekommt der makler eine courtage?

Guten Tag,
angenommen man möchte ein haus verkaufen und hat über eine bank einen immobilienservice aktiviert.
nun könnte man das haus über mundpropaganda selbst verkaufen ohne makler. im maklervertrag sind die punkte „provision“+„auslagen“ gestrichen. es gibt einen punkt „vollmacht/Informationspflicht“ der da heißt:zitat

der auftraggeber erteilt der bank,immobilienservice,vollmacht zur einsicht in alle das objekt betreffenden unterlagen bei behörden-insbesondere beim grundbuchamt-sowie bei den realgläubigern.er benachrichtigt die bank, wenn ein kaufvertrag geschlossen wurde und überläßt ihr auf verlangen eine kaufvertragsurkunde zur einsicht;dies gilt unabhängig davon, ob der kaufvertrag auf die tätigkeit der bank, immobilienservice zurückzuführen ist.ferner benachrichtigt er die bank, wenn er seine verkaufsabsicht aufgibt.

zitat ende

gestrichen wurde auf dem maklervertrag der punkt auslagen, der da heißt:zitat

kommt es während der vertragsdauer nicht zu einem verkaufdes objektes oder verkauft der auftraggeber dieses ohne mitwirkung der bank, ist er verpflichtet, diese bei der bearbeitung des auftrages entstandenen auslagen zu erstatten.zitata ende, wie gesagt dieser punkt ist gestrichen

ferner steht ganz klein auf dem beibrief des vertrages kleingedruckt die agb´s:
zitat
unser angebot ist freibleibend und unverbindlich.die objektdaten stammen vom anbieter. eine gewähr für die richtigkeit und vollständigkeit wird nicht übernommen.das angebot ist nur für sie bestimmt und darf nicht an dritte weitergegeben werden.eine weitergabe verpflichtet zur zahlung der courtage, falls ein dritter dadurch zum vertragsabschluß kommt.die courtage inklusiver mehrwertsteuer ist bei abschluß eines vertrages durch unseren nachweis oder unsere vermittlung fällig.die kontaktaufnahme zwischen käufer und verkäufer ist grundsätzlich über uns einzuleiten.bei direktverhandlungen ist auf uns bezug zu nehmen und uns über das ergebnis nachricht zu geben. soweit keine andere regelung vereinbart ist, darf eine innenbesichtigung nur im einvernehmen mit uns und der verkäuferseite vorgenommen werden.zitat ende

also, darf man das haus jetzt auch ohne makler verkaufen bzw hat er dann irgendwelche ansprüche?

für informationen danke ich jetzt schon mal!!!

Hallo

wenn die Punkte im Vertrag gestrichen sind muß der Verkäufer keine Zahlung leisten. Ob der Käufer zahlen muß hängt davon ab, ob du das auch selbst vermarkten darfst oder nicht.
Gruß Ingo