Bekommt die Ehefrau trotzdem die Hälfte obwohl das leibliche Kind Alleinerbin ist?

Guten Abend! Mein Vater hat vor sehr bald zu heiraten. Er besitzt bereits eine Eigentumswohnung (vor Eheschließung). Irgendwann bekommt er von seiner Mutter eine zweite Eigentumswohnung (Diese wird vermutlich in den Zeitraum der ehe fallen). Mein Vater möchte trotz Heirat nicht, dass seine Frau die Eigentumswohnungen bekommt, da die Frau nicht mit Geld umgehen kann und diese auch drei Erwachsene Söhne hat(nicht von meinem Vater), die nichts bekommen sollen, da die Wohnungen im familienbesitz bleiben sollen.
Mein Vater will, dass ich, seine leibliche Tochter irgendwann alles alleine Erbe und will das auch irgendwann testamentarisch regeln. Er ist der Meinung, dass ich auch komplett alles bekomme ohne wenn und aber wenn er das so festlegt. Ich habe aber gehört das der Ehefrau quasi immer ein Pflichtteil zusteht, welcher die Hälfte des gesetzlichen Anspruch betrüge wenn kein Testament vorhanden wäre. Sprich gesetzlicher teil wäre 1/2 also bekommt sie doch 1/4 oder? Zusätzlich den Zugewinnausgleich, der pauschal auch nochmal 1/4 betragen soll. So währen wir doch dann wieder bei der Hälfte die ihr zustehen würde trotz Enterbung…sehe ich das richtig? Das Erbe besteht zum Großteil aus der Immobilie, Geld ist zwar auch vorhanden, kommt aber nicht ansatzweise an den Immobilienerwert heran. Der Wert beträgt etwa 300.000 Euro. Muss ich also trotz das ich alleinerbin bin, einen Kredit von 150.000 aufnehmen um sie auszuzahlen. Vorallem wenn sie offiziell den Pflichtteil bekommt und ich offiziell Erbin bin, muss auch ich alle Kosten(Bestattung, Notarkosten etc.) die aus der Erbschaft entstehen alleine zahlen und sie nichts, da sie ja keine Erbin ist. Somit hätte ich dann am Ende sogar weniger als sie…kann das stimmen? Mein Vater hat grundsätzlich nicht viel Lust sich mit sowas auseinander zu setzen, er meint das läuft schon problemlos so wie er das will ohne sich da vorher zu erkundigen. Kann mich vielleicht jemand über die tatsächliche Erbsituation aufklären?

Wenn Dein Vater möchte, dass seine Künftige nichts bzw. wenig erbt, dann muss er irgendwann zumindest ein wasserdichtes Testament mache. Das funktioniert zwar, aber mit dieser Absicht in eine Ehe zu gehen ist m.E. unredlich, so dass diese Punkte durchaus schon im Ehevertrag bzw. zeitgleich notariel geregelt werden sollten.

Hi,

Du solltest/könntest Deiner Großmutter vorschlagen, diese zweite Eigentumswohnung per Testament an Dich direkt zu vererben.
Dann hätte die 2. Ehefrau Deines Vaters darauf null Anspruch (auch kein Pflichtteil).

Nein, nicht wirklich.
Es ist alles vom Güterstand* der zukünftigen Ehe Deines Vaters abhängig.

(*) Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft oder Gütertrennung.

Gruß
.

Meinem Vater geht es in erster Linie nicht darum, dass seine Frau nichts bekommt sondern das ihre Söhne nicht den Familienbesitz bekommen. Wäre es so, dass er vorher sterben würde und sie was bekommt geht das Erbe danach natürlich an ihre Kinder, da ich mit ihr ja nicht blutsverwandt bin. Es ist denk ich verständlich, dass man Familienbesitz an seine vererben möchte statt an fremde

erzähl mal, wie du dir eine hundertprozentige enterbung vorstellst und wie du den pflichtteil umgehen willst.

ich will den Pflichtteil nicht umgehen. Er ist nur in diesem Fall (da Schenkung und Vorbesitz nicht Zugewinn) vermutlich auf einen marginalen Betrag reduzierbar. Da das aber z.B. mit Gütergemeinschaft nicht funktioniert oder die Frau anscheinend doch Erben soll, sind konkrete Spekulationen ohne jegliche Details sinnlos. Daher der (m.E. einzig sinnvolle) Rat, das vor der Ehe gemeinsam zu regeln. Die Möglichkeiten (Vorerbe, Nießbrauch, Wohnrecht, Schenkung, Verzicht, …) sind ja vielfältig.

Nein die Frau soll nichts Erben. Ich meinte damit nur das es nicht hauptsächlich um sie sondern die Söhne geht. Die Hochzeit findet sehr bald statt und laut meinem Vater wollte die auserwählte wohl nicht das er mir von seinen heiratsabsichten erzählt. Das wirft für mich jetzt die Frage auf warum nicht? Ihre Verwandten wurden schließlich auch informiert Ich will nichts unterstellen aber das hört sich sehr nach einem Hintergedanken ihrerseits an finde ich. Ich denke auch das es das beste wäre seinen Willen vielleicht vor der Eheschließung mit einem Anwalt und Notar abzusprechen. Der Knackpunkt ist hier, dass mein Vater meint das wäre nicht nötig da er sowieso alles mir vererben kann wenn er das will ohne wenn und aber und da er leider ein recht träger Mensch ist, geh ich nicht davon aus das er sich im Vorfeld die mühe macht sich da zu informieren oder etwas schriftlich zu regeln, da es ja seiner Meinung nach eh nicht nötig ist. Dementsprechend geh ich davon aus das die ehe dann natürlich als zugewinnausgleich im Falle seines Todes zählt und sie dann demnach die Hälfte wegen dem 1/4 Pflichten und 1/4 zugewinn bekommen wird auch wenn ich im Testament als alleinerbin stehe

Ich hab leider nicht so viel Ahnung davon. Alles was ich bisher ergoogelt habe…besagt das sie einen Pflichtteil bekommt, der 1/4 beträgt und en zugewinnausgleich, der auch noch mal 1/4 beträgt. Also trotz Enterbung die Hälfte.

Ich nehme an das die einzige Möglichkeit wäre das Gütertrennung vereinbart wird und die Dame vor Eheschließung auf ihren Pflichtteil verzichtet. Somit wäre ja der Pflichtteil und die zugewinnausgleich vom Tisch…denke ich zumindest.

Das Problem ist einfach das mein Vater meint er kann auch ohne irgendwas vorher zu regeln das testamentarisch so durchsetzten wie er das will uns sich deshalb vermutlich nicht die Mühe machen wird sich vorher zu informieren und das in seinem Sinne zu regeln.

Wenn kein Testament vorhanden ist, erhält sie bei Zugewinngemeinschaft 1/4 + 1/4 (=1/2) vom Gesamten. Ihr erbt zu gleichen Teilen. Aber nicht, wenn der Vater sie „enterbt“. Dann gilt nicht diese „spezielle“ Form von Zugewinn für alles was da ist.

Allerdings… wenn er das Testament nicht heute macht, wird er es auch in 10 Jahren nicht machen und am Ende werden ihn Tod oder Demenz überraschen. Da es zudem vermutlich noch mehrere Jahrzehnte sein werden, kannst Du vielleicht nur @Gudrun s Rat versuchen, mit der Großmutter schon mal über deren Wohnung zu reden.

Allerdings hätte der Sohn, ihr Vater, dann ein Anrecht auf den Pflichtteil. ramses90

Ja das betrifft dann in dem Fall höchstens die zweite Wohnung. Was wäre dann mit der ersten Wohnung, die mein Vater jetzt bereits besitzt?

Wie wäre es, wenn Du einen Beratungstermin beim Notar(Anwalt) machst und zusammen mit dem Vater da hingehst ?
Dort kann man „Vatern“ rechtlich beraten, was passieren wird, wenn man nichts macht oder es falsch macht.
Und gleichzeitig einen rechtlich abgesicherten Vorschlag macht, wie man das sicherstellen kann, was der Vater nach deinen Aussagen für seinen Nachlass beabsichtigt.

Was wäre, wenn vor der Hochzeit die Wohnung an Dich geschenkt würde ?
Mit einem Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht auf Lebenszeit des Vaters.

Steuern zahlst Du dafür auch nicht, weil es dafür den selben hohen Freibetrag von 400.000 € gibt.

Sicherer als so kann die Wohnung nicht für Dich gesichert werden. Sie gehört Dir dann schon, Du kannst sie nur noch nicht uneingeschränkt nutzen.

MfG
duck313

das ist falsch. sie erhält 1/2 vom VERERBTEN, nicht vom gesamten.