Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage an mich. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich befinde mich derzeit im Urlaub.
Ja, natürlich, Sie bekommen weiterhin Arbeitslosengeld II für sich. Der Mehrbedarf Alleinerziehung fällt mit Auszug der Tochter weg. Das Einkommen wird auf den Bedarf abzüglich Freibeträge weiterhin angerechnet. Die Höhe des Freibetrages könnte sich mit Auszug der Tochter betragsmäßig ändern.
Wenn Ihre Tochter ausgezogen ist, bekommen Sie dann die Miete in voller Höhe erst mal vom Jobcenter weitergezahlt. Beachten Sie jedoch, dass Ihre jetzige Wohnung für Sie allein zu groß sein könnte und das Jobcenter Sie auffordert, die Miete zu senken. Welche Miethöhe für einen 1-Personen-Haushalt in Ihrer Stadt/Landkreis angemessen ist, erfahren Sie bei Ihrem Sachbearbeiter. Sie sollten das auch ernst nehmen, denn die Miete kann nach Anhörung nach sechs Monaten abgesenkt werden.
Sie sollten sich die Alternative überlegen, eine „angemessene“ Wohnung zu finden, wenn klar ist, dass Ihre Tochter nicht mehr zurückkommen wird.
Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss für Ihre Tochter Ihrerseits an die Tochter weitergeleitet wird, sonst wird zumindest das KIndergeld Ihnen als Einkommen angerechnet, denn Ihre Tochter ist minderjährig und Sie die KIndergeldberechtigte.
Sie müssen dem Jobcenter mittels Veränderungsmitteilung den tatsächlichen Auszug der Tochter mitteilen und eine polizeiliche Anmeldung der Tochter beim Kindesvater beilegen bzw. nachreichen.
Weiterhin müssen Sie die Familienkasse und die Unterhaltsvorschussstelle informieren.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen und würde mich über eine positive Bewertung Ihrerseits freuen.