Bekommt ein Erbe das komplette Geld, trotz Erbgem

Meine Oma ist im Mai 2012 gestorben. Laut Nachlassgericht, und so wie es in ihrem Testament steht, sind 2 Erben eingesetzt worden. Mein Vater und mein Onkel.
vor einiger Zeit hat mein Vater, den Erbschein erhalten aus dem hervorging, dass jeder zur Hälfte über das Erbe verfügt. Kurze Zeit später kam auch der Brief der Sparkasse, mit beiden noch bestehenden Konten und dem Betrag dadrauf.
DA sich die beiden Brüder nicht vertragen war es ein ewiges hin u her überhaupt ein termin auszumachen, um das konto aufzulösen, und das geld zu teilen. So nun war gestern der Termin und laut der Angestellten, hätte mein Onkel bereits den kompletten Betrag erhalten. Er verfügt angeblich über irgendeine Vollmacht. Ist das rechtens? Durfte die Sparkasse das Geld auszahlen?

Vielen Dank

Natürlich darf die Kasse an den Bevollmächtigten auszahlen, vorausgesetzt allerdings, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt und zum Inkasso berechtigt. Als Miterbe wird Ihr Vater die Einsichtnahme in die Vollmacht verlangen dürfen.