Bekommt ein FA Probleme wenn er die SSwoche

… um 2 wochen verlängert oder ein attest austellt wo die SS erst jetzt erkannt wurde. Habe 2 Wochen vor Eintritt der SS eine betriebsb. Kündigung erhalten. es wurde aber auch erst in der 8 SSW festgestellt.
Kann ich evtl die kündigung anfechten, wenn mir der FA das so bescheinigt?

Hallo,

dein Kündigungsschutz greift meines Wissens erst nachdem Du deine Schwangerschaft dem Vorgesetzten mitgeteilt hast. Das heisst eine „längere Schwangerschaftsdauer“ (auf welche Weise auch immer eingetreten), würde an deinem Problem nichts ändern.

Viele Grüsse,
(B)Engel

Hi,

lies mal Absatz 2: http://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigungsverbot-w…

Ob der Frauenarzt sich strafbar machen würde, wenn er den Beginn der Schwangerschaft - wider besseren Wissens - auf einen Zeitpunkt vor der Kündigung bestätigen würde? Weiß ich nicht, aber ein Schadenersatz gegenüber dem AG stünde sicher im Raum - warum sollte ein Frauenarzt das machen?! Und als AG würde ich sicher „hellhörig“, wenn das Baby meiner zuerst gekündigten Mitarbeiterin erst in der 42. Woche geboren wird …

Grüße
Karin

Hallo erstmal,

was Du da vorhast nennt man schlicht und ergreifend Betrug, und der Arzt hängt da dann gleich noch mit Beihilfe mit drin. Abgesehen davon könnte man ggf. an §§ 278/279 StGB bei Euch beiden denken, auch wenn ich jetzt im Handkommentar nicht auf die Schnelle finden konnte, dass eine Schwangerschaft als Gesundheitzustand gilt.

Gruß vom Wiz, der schon mal so einen Fall hatte, und die Beteiligten ganz schön ins Schwitzen gebracht hat

und dabei darauf achten, dass es nicht in eine Rechtsberatung ausartet. Außerdem sollte der fiktive Sachverhalt so interpretationsfrei wie möglich dargestellt werden.
Denn einige glauben hier offensichtlich, dass abweichend von den Tatsachen eine bestimmte Schwangerschaftswoche fingiert werden soll, um in den Genuss des besonderen Kündigungsschutzes zu kommen. Mit ein bißchen gutem Willen könnte man es aber auch so interpretieren, dass die Schwangerschaft bereits zum Kündigungszeitpunkt bestand, nun aber erst nachträglich festgestellt wurde und man auf § 9(1) MuSchG hinaus will: Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft … ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.

Grüße