… kindern zur untermiete wohnt wohngeld?
folgende sachlage:
rentner muß aus der wohnung raus
die kinder haben sich gerade ein haus gekauft und würden den elternteil als untermieter ein wohnraum + eigenes bad und gemeinsame genutze küche zur verfügung stellen.
hat der rentner dann noch anspruch auf wohngeld wenn er einen untermietvertrag mit seinen kindern macht anstatt eines mietvertrages weil es kein abgeschlossener wohnraum ist?
Hallo,
folgende sachlage: rentner muß aus der wohnung raus die kinder haben sich gerade ein haus gekauft und würden den elternteil als untermieter ein wohnraum + eigenes bad und gemeinsame genutze küche zur verfügung stellen. hat der rentner dann noch anspruch auf wohngeld wenn er einen untermietvertrag mit seinen kindern macht anstatt eines mietvertrages weil es kein abgeschlossener wohnraum ist?
Klar, auch Untermieter können Wohngeld beantragen und welches bewilligt bekommen. Kommt freilich auf das eigene Einkommen und die anrechenbaren Wohnkosten an.
Grüße
Hallo, grundsätzlich ja.
Allg.VerwVorschrift 3.12:
Als Person, die Wohnraum gemietet hat (§3 Abs.1. Satz 1 WoGG), ist
auch der Untermieter und die Untermieterin anzusehen.
Die Höhe hängt natürlich von der Miete, der Wohnfläche und dem
Einkommen ab. Gruß