Hallo, in etwa 2 Wochen werde ich anfangen, bei einem Nachhilfeinstitut zu arbeiten. Ich bin 17 Jahre alt und noch Schüler und somit der einzige Mitarbeiter in diesem Institut, der Schüler ist. Die Frage meiner Chefin ist daher, ob ich als Schüler den selben Arbeitsvertrag (Sie nennt ihn Honorarvertrag) bekommen kann, wie die anderen (meistens sind es Studenten) Mitarbeiter. Meine Chefin meinte, dass diese Studenten auch keine bis wenig Abgaben leisten würden und ich sollte mich ebenso darüber informieren, ob und wenn ja wie viele Abgaben ich leisten müsste.
Leider kann ich zu dem Thema nichts Sachkundiges beitragen. Mit freundlichen Grüßen Ilse Vonhoff
Egal ob Student, Schüler oder Angestellter: Alle sein Arbeitnehmer und unterliegen ab einer bestimmten Einkommenshöhe ( 400 Euro Job) der Pflicht Steuern und Sozialabgaben abzuführen.
Man kann sich die Steuern ggf. über den Lohnsteuerjahresausgleich erstatten lassen.
Zur ordnungsgemäße n Zahlung der Steuern und Sozialabgaben ist übrigens der Arbeitgeber verpflichtet. Die Auskunft derChefin ist daher falsch und weiter auf versuchte Hinterziehung von Steuern hin.
Hallo, für Schüler gelten völlig andere Bestimmungen als für Studenten! Die Chefin muss sich da unbedingt informieren - für Minderjährige gelten noch mal besondere Vorschriften.
Und: ein Honorarvertrag (Werkvertrag) ist kein normaler Arbeitsvertrag! Man muss sich selbst versichern und um diese Dinge kümmern.
Ich kenne mich für deinen speziellen Fall leider nicht gut genug aus. Ich rate dazu, weitere Informationen einzuholen.
Kann darauf leider keine Antwort geben
Sorry, aber das weiß ich nicht!
Gruß
Hans
Du bekommst den gleichen Vertrag,bist aber verpflichtet deíne Einkünfte beim Finanzamt anzumelden,was wahrscheinlich wegen zu wenig Einnehme ist um steuerlich relevant zu werden.
Hallo Interrogo,
wenn Du einen „Honorar-Vertrag“ unterschreibst, dann bist Du selbständig, musst also für alle Kosten, Steuern, Krankenkasse etc. selber aufkommen. Du hast keine Lohnfortzahlung, nichts, was ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann, wie z. B. auch bezahlten Urlaub.
Da Du dann ja auch ein Gewerbe anmelden musst, erkundige Dich da doch bitte mal erst, ob Du dafür nicht er volljährig sein musst??? So viel wie ich weiß, muss in Deinem Fall sogar zusätzlich zu Deinen Eltern noch das Vormundschaftsgericht um Erlaubnis gefragt werden, ob Du überhaupt ein Gewerbe anmelden darfst.
Es gibt also zwei Probleme bei Dir, zum einen die Gewerbeanmeldung und zum anderen, dass Du nicht kranken versichert bist. Eine private Krankenversicherung ist relativ teuer…
Es tut mir leid, ich halte dieses Unternehmen für nicht seriös, die Chefin hätte DAS wissen müssen, zumindest das mit dem Gewerbe und das mit der Krankenversicherung…
Es tut mir leid, dass ich Dir keine positivere Auskunft geben kann…
Ich würde mich SEHR freuen, wenn ich von Dir noch später eine Rückmeldung erhalten würde. Danke!
LG… Hoelti
N.B.:
Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich
mich auch sehr freuen
Zunächst einmal bedanke ich mich für diese Auskunft.
Nun, zuvor habe ich an einer Schule unterrichtet und da musste ich, da das Gehalt unter 400 Euro war, meine Tätigkeit nur dem Finanzamt melden, das war kein Problem.
Manche meinen auch in anderen Foren, dass ich die Tätigkeit nur dem Finanzamt melden muss. Ab Oktober bin ich ohnehin 18 und ab ende September werde ich anfangen, an dem Nachhilfeinstitut richtig zu arbeit, von daher würde sich der Aufwand nicht lohnen.
Ich werde morgen meine Chefin anrufen und ihr sagen, dass ich die Tätigkeit nur am Finanzamt anmelden muss, dass ich mir aber dabei nicht 100 Prozentig sicher bin… mal sehen, was die dazu sagt.
Sorry,
falscher Ansprechpartner, kann es nicht beantworten.
MfG
KKl
Du musst zuerst ein Gewerbe anmelden. Und wenn Du das gemacht hast, dann musst Du regelmäßig beim Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Ich empfehle Dir eine 1/4-jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben, aber das musst Du mit dem Finanzamt abklären. Und sammel alles mögliche an Belegen, was Du für den Unterricht brauchst, z. B. für die Fahrtkosten zum Institut, Belege über Fachliteratur, damit Du nicht zu viele Steuern bezahlen musst.
Viel Erfolg!
Hallo Interrogo,
was Du nicht vergessen darfst ist zu klären, wie Du dann Kranken versichert bist? Allerdings, genaues kann ich Dir dazu nicht sagen. Ich meine mal gehört zu haben, dass, sobald man selbständig ist, man sich freiwillig bei einer Krankenversicherung versicherung muss. Hoffentlich lohnt sich dann Dein Job noch? Viel Erfolg.
LG… Hoelti