Bekommt keine neue Wohnung da

Hallo,

jemand möchte eine Wohnung mieten, bekommt aber einfach keine Wohnung, weil er den Nachweis über bisher geleistete Mietzahlungen (Mietzahlungsbescheinigung o. so ähnlich) einfach nicht erbringen kann. Kontoauszüge wollen die meisten nicht.

Der bisherige Vermieter gibt diese Bescheinigung nicht, wäre es dann nicht theoretisch auch möglich dem neuen Vermieter gar nicht erst zu erzählen, dass man bisher in einer Mietwohnung wohnte sondern man könnte bspw darlegen, dass man mit jemandem zusammen wohnte, der bspw ein eigenes Haus hat oder wo man halt nicht selbst Mieter war?

danke Euch

Moinmoin,

hast Du da schonmal reingeschaut?
http://mieterstreit.de/allgemein/rechtsanwalt/2009/1…
http://www.immonet.de/service/mietschulden-mietschul…

Gruß
M.

Hallo Maja,

hast Du da schonmal reingeschaut?
http://mieterstreit.de/allgemein/rechtsanwalt/2009/1…
http://www.immonet.de/service/mietschulden-mietschul…

Wer glaubt, dass wenn der potentielle Neumieter auf das entsprechende Urteil verweist (Zitat aus dem ersten Link: “Laut BGH kann ich aber eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht verlangen. Wenn mein alter Vermieter die Erklärung verweigert, liegt es wohl daran, dass er das Urteil vom Sept. 2009 kennt.”), dass er dann die gewünschte Wohnung bekommt?
Ich nicht…

Sorry, Maja, ich weiss: du kannst nix dafür. Aber das ist irgendwie weltfremd.

Grüße,
Tinchen

Hallo,

wäre
es dann nicht theoretisch auch möglich dem neuen Vermieter gar
nicht erst zu erzählen, dass man bisher in einer Mietwohnung
wohnte sondern man könnte bspw darlegen, dass man mit jemandem
zusammen wohnte, der bspw ein eigenes Haus hat oder wo man
halt nicht selbst Mieter war?

Ganz dumme Idee, wenn es nicht den Tatsachen entspricht. Das könnte der neue Vermieter nämlich irgendwann mal als arglistige Täuschung interpretieren und den Mietvertrag als nichtig betrachten.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Tinchen,

Sorry, Maja, ich weiss: du kannst nix dafür. Aber das ist
irgendwie weltfremd.

Vielleicht…es bleibt dem Mieter immernoch die Möglichkeit Quittungen zusätzlich zu obigem Verweis auf das Urteil abzugeben, denn die muss der Vermieter auf Verlangen ausstellen.
Der Mieter in spe muss halt gut verhandeln und jenachdem wie gut er seine jeweiligen Argumente rüberbringen kann, steigen seine Chancen.

Der Mieter könnte ggfs auch eine Selbstauskunft der Schufa anbieten, oder die letzten x Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers vorlegen…

Ich kann durchaus nachvollziehen, warum sich die Vermieter zieren so eine Bescheinigung auszustellen…die ist nämlich ziemlich bindend.
Bei einer „Gefälligkeitsbescheinigung“ macht sich der alte VM dem Neuen gegenüber unter Umständen schadenersatzpflichtig.
Auch wenn er den Mieter herausloben möchte, bescheinigt er damit quasi, dass es gar keine Mietausstände gibt…

Aber eine wirkliche Sicherheit für künftige Ereignisse bietet diese Bescheinigung dem VM auch nicht.

Gruß
M.

Hallo,

Vielleicht…es bleibt dem Mieter immernoch die Möglichkeit
Quittungen zusätzlich zu obigem Verweis auf das Urteil
abzugeben, denn die muss der Vermieter auf Verlangen
ausstellen.

Hä?
Höre ich das erste mal. Kannst Du das belegen?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo

Hallo,
Ganz dumme Idee, wenn es nicht den Tatsachen entspricht. Das
könnte der neue Vermieter nämlich irgendwann mal als
arglistige Täuschung interpretieren und den Mietvertrag als
nichtig betrachten.

wie wöllte man das denn nachweisen oder kontrollieren? Und wer macht denn sowas?

Mahlzeit,

Hallo,

Vielleicht…es bleibt dem Mieter immernoch die Möglichkeit
Quittungen zusätzlich zu obigem Verweis auf das Urteil
abzugeben, denn die muss der Vermieter auf Verlangen
ausstellen.

Hä?
Höre ich das erste mal. Kannst Du das belegen?

Ich denke schon:
http://www.bonusmieter.de/Mietschuldenfreiheitsbesch…
http://mieterstreit.de/allgemein/rechtsanwalt/2009/1…
http://www.imasblog.de/mietschuldenfreiheitsbeschein…

http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html

Gruß
M.

http://www.wengersky.de/Texte/Mietrecht_Urteil_Miets…

Hallo,

indem er eine Meldebescheinigung für den Zeitraum verlangt oder einfach nur ein paar Lohnabrechnungen, die mal an den Mietinteressenten an die besagte Adresse gegangen sind, zum Nachweis, dass er da wirklich gewohnt hat?

Was macht er dann?

VG
EK

Hallo

indem er eine Meldebescheinigung für den Zeitraum verlangt
oder einfach nur ein paar Lohnabrechnungen, die mal an den
Mietinteressenten an die besagte Adresse gegangen sind, zum
Nachweis, dass er da wirklich gewohnt hat?

ok das kann er doch, der VM, das sagt aber nichts über ein Mietverhältnis aus, lediglich über ein bestehendes Wohnverhältnis. Er hat kein Wissen darüber, ob in der Wohnung vorher nicht noch jemand wohnte, über den der Mietvertrag lief.

vG

Nachdem der BGH schon bemüht würde, finde ich das Urteil eines Amtsgerichts hier überflüssig…

Gruss highQ

Nachdem der BGH schon bemüht würde, finde ich das Urteil eines
Amtsgerichts hier überflüssig…

Ich hab’ den noch mitgenommen, weil er einer Kanzlei entstammt und darüber informiert für welchen Zeitraum man die Quittungen einfordern kann.
Eigentlich gabs ja in meinem ersten Beitrag schon die passenden Belege.

Hallo,

wie wöllte man das denn nachweisen oder kontrollieren?

Ach, Du meinst, wenn’s keiner merkt, ist es erlaubt?

Und wer macht denn sowas?

Tja, wenn einer schon auf diese blöde Idee kommt, könnte es jemand anders bei Bedarf ja auch mal auf die blöde Idee kommen, das auszuschließen.
Oder der Kumpel ist der Bruder von der Schwägerin des Vermieters. Oder der alte Postbote macht eine Urlaubsvertretung und wechselt rein zufällig mal ein paar Worte mit dem Vermieter. Oder was weiß ich, denk Dir doch selber was aus.

Übrigens ist das keine Rechtsfrage, sondern eher was für ‚Kriminalistik‘ oder ‚Plauderei‘ oder so.

Gruß
loderunner (ianal)

Danke und * für die Erklärung (owt)

Hallo,

auch das Verhältnis Vermieter-Mieter ist eine Beziehung. Beziehungen, die mit einer großen Lüge beginnen, enden oft schnell und unschön.
Das sollte der Wohnungssuchende im Auge behalten :wink:

Aufrichtig liebe Grüße und viel Erfolg beim Finden einer passenden Wohnung samt passendem Vermieter,

sine

P.S.: Selbstreflexion nicht vergessen und erforderlichenfalls aus alten Fehlern lernen.

bums, das ist wahrlich keine liebesbeziehung